Umlaufvermögen
Umlaufvermögen Definition
Das Umlaufvermögen (kurz: UV) ist das Gegenstück zum Anlagevermögen: es bezeichnet das auf der Aktivaseite der Bilanz ausgewiesene Vermögen, das nicht dazu bestimmt ist, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen (siehe § 247 Abs. 2 HGB), sondern das sich kurzfristig umschlägt.
Umlaufvermögen vs. Anlagevermögen
Umlaufvermögen bedeutet: Vorräte werden kurzfristig verarbeitet oder verkauft, Forderungen werden bezahlt, manche Wertpapiere werden nur kurzfristig gehalten, Geld wird täglich ausgegeben.
Maschinen oder Fabrikgebäude hingegen sind Anlagevermögen: sie dienen dauerhaft (über Jahre oder Jahrzehnte) dem Unternehmen.
Beispiel: Umlauf- und Anlagevermögen in einem Supermarkt
In einem Supermarkt sind die Mehlpackungen, Tiefkühlpizzen und Schokoriegel und auch das Geld in den Kassen Umlaufvermögen.
Die Regale, Kassen und Tiefkühltruhen hingegen sind Anlagevermögen.
Umlaufvermögen in der Bilanz
Nach der für Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzgliederung des § 266 Abs. 2 B. HGB unterteilt man das Umlaufvermögen in 4 Oberkategorien:
- Vorräte,
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände,
- Wertpapiere sowie
- Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
Bewertung des Umlaufvermögens
Erstbewertung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Für die Bewertung des Umlaufvermögens gilt zum einen das Anschaffungskostenprinzip.
Das heißt, bei Einbuchung ist das Umlaufvermögen zu Anschaffungskosten oder zu Herstellungskosten (sofern selbst produzierte Vorräte bestehen) anzusetzen.
Abschreibung des Umlaufvermögens
Das Umlaufvermögen wird nicht planmäßig abgeschrieben.
Allerdings ist zum Bilanzstichtag das in § 253 Abs. 4 HGB kodifizierte strenge Niederstwertprinzip anzuwenden, das gegebenenfalls zu außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Umlaufvermögen führt (zum Beispiel wenn die Bezahlung von Forderungen nicht mehr erwartet werden kann oder Vorratsbestände überaltert oder im Wert gemindert sind).
Beispiel: Bewertung des Umlaufvermögens
Ein Mineralölunternehmen kauft am 15. November 01 1 Mio. Liter Rohöl für 1 Euro je Liter.
Erstbewertung zu Anschaffungskosten
Das Unternehmen bucht am 15. November 01 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 1 Mio. Euro in den Vorräten als Teil des Umlaufvermögens ein.
Folgebewertung zum Bilanzstichtag
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 sei das Öl noch nicht weiterverarbeitet oder verbraucht. Der Ölpreis ist am Bilanzstichtag auf 0,80 Euro je Liter gesunken.
Für das Umlaufvermögen allgemein und damit auch für die Vorräte gilt das strenge Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB.
Deshalb sind die Vorräte auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag, also auf 0,80 Euro je Liter bzw. in Summe auf 800.000 Euro abzuwerten; die dafür erforderliche außerplanmäßige Abschreibung beträgt 200.000 Euro.
Das Öl steht also am Bilanzstichtag nurmehr mit 800.000 Euro in der Bilanz und es wurde eine außerplanmäßige Abschreibung als Aufwand in Höhe von 200.000 Euro verbucht, das hat den Gewinn entsprechend um 200.000 Euro gemindert.
Bedeutung
Die Bewertung ist also für Umlaufvermögen „gnadenlos“, es muss falls notwendig ohne weitere Überlegungen abgewertet werden.
Und diese Prüfung zum Bilanzstichtag muss für alle Teile des Umlaufvermögens vorgenommen werden (man stelle sich hier einen Super- oder Baumarkt oder einen großen Online-Handler mit vielen Produkten vor).
Kennzahlen Umlaufvermögen
Es gibt zahlreiche Kennzahlen zur Analyse des Umlaufvermögens: