Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Definition

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind die aus Lieferungen (z.B. bei einem Versandunternehmen) oder Dienstleistungen (z.B. bei einer Reinigungsfirma) entstehenden Forderungen gegenüber Kunden; kurz: die offenen Rechnungen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen dadurch, dass den Kunden i.d.R. ein Zahlungsziel (d.h., eine Zahlungsfrist) eingeräumt wird — bei Barverkäufen entstehen keine Forderungen.

Die Kundenforderungen werden brutto ausgewiesen (d.h. inkl. Umsatzsteuer). Sie werden i.d.R. durch die Offene-Posten-Buchhaltung bzw. Debitorenbuchhaltung verwaltet (Buchung der Ausgangsrechnungen, Mahnwesen, Wertberichtigungen).

Beispiel: Ausgangsrechnung buchen

Ein Maschinenbauunternehmen liefert an einen inländischen Kunden eine Maschine. Die Rechnung lautet auf 119.000 € brutto (100.000 € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer) mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.

Das Maschinenbauunternehmen bucht: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 119.000 € an Umsatzerlöse 100.000 €, an Umsatzsteuer(schuld) 19.000 €.

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist der Betrag nach Abzug der Wertberichtigungen.

Beispiel: Bilanzausweis wertberichtigter Forderungen

Betragen die Forderungen aus L+L 119.000 € und wurden darauf Wertberichtigungen (Einzel- und Pauschalwertberichtigung) in Höhe von 20.000 € vorgenommen, werden in der Bilanz 99.000 € als Nettoforderungen ausgewiesen.

Beträgt die Restlaufzeit der Lieferforderungen mehr als ein Jahr (dies dürfte die Ausnahme sein; übliche Zahlungsziele sind 14 oder 30 Tage), ist dies nach § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB gesondert zu vermerken, z.B.: "davon mit einer Restlaufzeit über ein Jahr: 99.000 €."

Alternative Begriffe: Außenstände, Forderungen aus L+L, Kundenforderungen, Lieferforderungen, Offene Forderungen, Offene Posten, trade accounts receivable (englisch).

Bilanzausweis

Kreditorische Debitoren

In Ausnahmefällen kann der Saldo eines Forderungskontos negativ werden (sogenannte kreditorische Debitoren) — der Bilanzausweis des negativen Forderungssaldos erfolgt dann auf der Passivseite unter den Sonstigen Verbindlichkeiten.

Saldenbestätigung

Um den Bestand und die Höhe der Forderungen zum Bilanzstichtag zu überprüfen, werden häufig durch das Unternehmen oder den mit der Prüfung des Unternehmens beauftragten Abschlussprüfer Saldenbestätigungen (in Stichproben) vorgenommen.

Dazu werden einzelne Kunden (Schuldner) des Unternehmens angeschrieben und um eine Bestätigung gebeten, ob der Forderungssaldo ihnen gegenüber von z.B. 10.000 € zum Bilanzstichtag korrekt ist.

Dadurch lassen sich Buchungsfehler oder sonstige Probleme (Kunde hat Ware bzw. Rechnung nicht erhalten, Ware defekt, etc.) aufdecken.

Bewertung von Forderungen

Forderungsbewertung bei Zugang und zum Bilanzstichtag

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei der Einbuchung zum Nennwert (Brutto-Rechnungsbetrag) angesetzt und unterliegen anschließend zum Bilanzstichtag als Teil des Umlaufvermögens dem strengen Niederstwertprinzip.

D.h., Forderungen, für die nicht mit einem (vollständigen) Zahlungseingang gerechnet werden kann, müssen abgeschrieben oder wertberichtigt werden.

Uneinbringliche Forderungen

Liegen uneinbringliche Forderungen vor – Beispiel: der Schuldner hat Insolvenz angemeldet und das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt –, muss die Forderung komplett abgeschrieben werden.

In dem Fall kann die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden.

Beispiel: uneinbringliche Forderungen

Angenommen, die obige Forderung fällt aufgrund einer Insolvenz des Kunden definitiv aus.

Das Unternehmen hatte die Forderung bisher mit 119.000 € in den Büchern stehen. Die enthaltene Umsatzsteuer in Höhe von 19.000 € war bereits an das Finanzamt abgeführt worden.

Nun wird die Forderung komplett abgeschrieben: Sonstige betriebliche Aufwendungen an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 100.000 €.

Zudem erfolgt eine Umsatzsteuerkorrektur und die 19.000 € werden vom Finanzamt zurückgefordert.

Zweifelhafte Forderungen ("Dubiose Forderungen")

Sind die Forderungen noch nicht endgültig uneinbringlich, aber ist es bei einzelnen Forderungen zweifelhaft, ob diese Forderungen vollständig eingehen, wird eine Einzelwertberichtigung (EWB) gebildet.

Oft werden die zweifelhaften Forderungen aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf ein separates Konto Zweifelhafte Forderungen umgebucht und somit von den "guten" Forderungen getrennt, um sie im Blick zu haben und überwachen zu können.

Für das allgemeine Ausfallrisiko (z.B. Erfahrungswerte eines Unternehmens, dass durchschnittlich 2 % der Forderungen ausfallen), kann eine Pauschalwertberichtigung (PWB) gebildet werden.

Eine Rückforderung der abgeführten Umsatzsteuer erfolgt erst bei Uneinbringlichkeit, noch nicht bei Einzel- oder Pauschalwertberichtigung (als "Vorstufe" eines etwaigen endgültigen Forderungsausfalls).

Forderungen in fremder Währung

Forderungen in Fremdwährung (z.B. in US-Dollar fakturierte Rechnungen) müssen bei Einbuchung und zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet werden, vgl. Währungsumrechnung.