Einzelwertberichtigung

Einzelwertberichtigung Definition

Die Einzelwertberichtigung (kurz: EWB) bezieht sich auf Forderungen und resultiert aus dem für das Umlaufvermögen geltenden strengen Niederstwertprinzip.

Zweifelhafte Forderungen, deren Bezahlung unsicher ist, müssen wertberichtigt werden.

Beispiel: Einzelwertberichtigung

Ein Unternehmen hat zum Bilanzstichtag 31.12.2012 eine offene Kundenrechnung ggü. der Meier GmbH in Höhe von brutto 11.900 € (netto 10.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer) in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. In den Bekanntmachungen des Handelsregisters in der Tageszeitung steht, dass die Meier GmbH Insolvenz angemeldet hat.

Das Unternehmen nimmt aus kaufmännischer Vorsicht eine 100%-ige Einzelwertberichtigung auf die Forderung vor.

Es werden 10.000 € (der Nettobetrag; die i.d.R. bereits abgeführte Umsatzsteuer in Höhe von 1.900 € kann bei endgültigem Forderungsausfall ("Uneinbringlichkeit") nach Abschluss des Insolvenzverfahrens – wenn die Insolvenzquote feststeht – vom Finanzamt in entsprechender Höhe durch eine Umsatzsteuerkorrektur nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz UStG zurückgefordert werden) gewinnmindernd als Zuführung EWB (sonstige betriebliche Aufwendungen) gebucht.

Das "Einzel" bedeutet, dass die offenen Forderungen einzeln betrachtet werden, ob und in welcher Höhe jeweils Wertberichtigungsbedarf besteht. Das kann z.B. anhand einer Altersstrukturliste der Forderungen erfolgen, die anzeigt, wie lange Forderungen bereits fällig bzw. überfällig sind.

Wertberichtigungsschema

Das Unternehmen könnte nach einem plausiblen Schema vorgehen, z.B.

  • alle Forderungen, die mehr als 90 Tage überfällig sind, werden zu 25 % wertberichtigt;
  • alle Forderungen die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden zu 50 % wertberichtigt;
  • alle Forderungen die mehr als 360 Tage überfällig sind, werden zu 100 % wertberichtigt.

Die Einzelwertberichtigung stellt eine Zwischenstufe bzw. Vorsichtsmaßnahme dar: bei endgültigem Forderungsausfall wird die Forderung dann abgeschrieben.

Alternative Begriffe: Wertberichtigung auf Forderungen.