Zuschüsse

Zuschüsse Definition

Öffentliche Zuschüsse liegen z. B. vor, wenn der Staat – als eine Form der Subvention – einem Unternehmen einen Teil der Kosten eines Forschungsprojekts (Aufwandszuschuss) oder einer Maschine (Investitionszuschuss) erstattet.

Im Rechnungswesen werden diese unterschiedlich abgebildet.

Beispiel Investitionszuschuss

Investitionszuschuss

Ein neu gegründetes Unternehmen in München benötigt eine Maschine im Wert von 100.000 € netto mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren; das Bundesland Bayern gewährt zur Förderung von Neugründungen einen Zuschuss von 50 % (d. h. 50.000 €) der Anschaffungskosten.

Das Unternehmen hat handelsrechtlich 2 Möglichkeiten, den Investitionszuschuss zu bilanzieren:

  • die Anschaffungskosten reduzieren sich von 100.000 € auf 50.000 €; in der Folge fallen auch die Abschreibungen geringer aus (statt jährlich 20.000 € nur 10.000 € bei angenommener linearer Abschreibung über 5 Jahre);
  • die Anschaffungskosten werden bei 100.000 € belassen; zudem wird eine Art passiver Rechnungsabgrenzungsposten (der als "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" bezeichnet wird) in Höhe von 50.000 € angesetzt, der über die Nutzungsdauer von 5 Jahren mit jeweils 10.000 € jährlich aufgelöst wird; durch diesen jährlichen Auflösungsertrag von 10.000 € werden die im Vergleich zu Alternative 1 höheren Abschreibungen von 20.000 € (Anschaffungskosten Maschine 100.000 € / 5 Jahre = 20.000 €) kompensiert.

Die Gewinnauswirkung ist in beiden Fällen dieselbe.

Beispiel Aufwandszuschuss

Aufwandszuschuss

Ein Unternehmen plant ein Forschungsprojekt im Bereich Speicherbatterien. Die Kosten (Personal- und Materialaufwand inkl. Gemeinkosten) für die 3-jährige Projektlaufzeit über die Jahre 01 bis 03 werden auf 100.000 € pro Jahr, in Summe 300.000 € geschätzt. Das Projekt wird vom Bundesforschungsministerium zu 40 % gefördert. Unabhängig von den Zahlungsterminen der Zuschüsse werden jeweils 40.000 € pro Jahr als sonstiger betrieblicher Ertrag oder als Minderung der Kosten verbucht.

Teilweise sind Zuschüsse auch rückzahlbar bzw. rückzahlungspflichtig, z. B. wenn die mit dem Zuschuss verbundenen Auflagen (z. B. Schaffung von Arbeitsplätzen) nicht erfüllt werden. In dem Fall ist ggfs. ein Ausweis als Eventualverbindlichkeit erforderlich, wenn das Rückzahlungsrisiko nicht unwahrscheinlich ist (ist es wahrscheinlich, ist eine Rückstellung zu bilden).