Aktive Rechnungsabgrenzung

Aktive Rechnungsabgrenzung Definition

Die aktive Rechnungsabgrenzung ist in § 250 HGB geregelt. Nach § 250 Abs. 1 HGB sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Aktive Rechnungsabgrenzung Beispiel

Ein Unternehmen bezahlt am 1. Oktober 2012 die Kfz-Steuer in Höhe von 240 € für einen Firmen-PKW für den Zeitraum 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 (entspricht 20 € je Monat).

Davon betreffen – aus Sicht des Bilanzstichtags 31. Dezember 2012 – 180 € das nächste Geschäftsjahr (Monate Januar bis September 2013) sowie 60 € das aktuelle Geschäftsjahr 2012 (Monate Oktober bis Dezember 2012). Die 180 € werden als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanzposten § 266 Abs. 2 C. HGB; kurz: ARAP) aktiviert, während die 60 € als Aufwand (sonstige Steuern) in 2012 verbucht werden.

Im Folgejahr 2013 wird der ARAP dann aufgelöst, indem der Aufwand (sonstige Steuern) verbucht wird.

Weitere Ursachen für aktive Rechnungsabgrenzungsposten können vorausbezahlte Mieten, Leasingkosten, Abo-Gebühren oder Versicherungsprämien sein. Im Gegensatz zum Anlage- und Umlaufvermögen stellen sie keine Vermögensgegenstände dar.

Alternative Begriffe: aktive Abgrenzung, aktive Abgrenzungsposten, aktive Jahresabgrenzung, aktive RAP, ARA.

ARAP und Periodenabgrenzung

Rechnungsabgrenzungsposten (auch als transitorische Posten bezeichnet) sind ein Bestandteil des Grundsatzes der Periodenabgrenzung, wonach Erträge und Aufwendungen dann zu erfassen sind, wenn sie wirtschaftlich realisiert sind — unabhängig von den Zahlungsterminen.

Transitorische Posten vs. antizipative Posten

Transitorische Posten bedeuten: zunächst fließt Geld, später erfolgt die Realisierung als Aufwand (ARAP) oder Ertrag (PRAP).

Bei den sogenannten antizipativen Posten ist es umgekehrt: zuerst liegt ein Ertrag oder Aufwand vor, dann fließt das Geld dafür (z.B. Zinserträge für das Jahr 2013, die erst Anfang Januar 2014 von der Bank gutgeschrieben werden, werden im Bilanzposten Sonstige Vermögensgegenstände/Forderungen als antizipative Rechnungsabgrenzung aktiviert).

Antizipative und transitorische Posten zusammen bilden die sogenannte zeitliche Abgrenzung.

Voraussetzung / Kriterium

Voraussetzung für die Bildung eines ARAP sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag "für eine bestimmte Zeit ...", d.h. die Vorauszahlung muss sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen (z.B. die Monate Januar bis Juni des Folgejahres oder einen Zeitraum von 5 Jahren).

Beispiele für aktive RAP

Anwendungsfälle für aktive Rechnungsabgrenzungsposten neben der o.g. Kfz-Versicherung sind z.B. Versicherungsbeiträge oder Abo-Gebühren, die jährlich (oder auch viertel- bzw. halbjährlich) im Voraus bezahlt werden.

Die meisten Unternehmen haben nur geringe Beträge im ARAP ausgewiesen. Eine Ausnahme wäre z.B. eine Mietwagenfirma mit tausenden von PKW, für die Kfz-Steuern entrichtet werden müssen.

Disagio als aktive Rechnungsabgrenzung

Ein Disagio kann (Aktivierungswahlrecht) als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt werden (§ 250 Abs. 3 HGB).