Operatives Leasing

Operatives Leasing Definition

Die Kriterien für Operatives Leasing sind:

  • das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden bzw. hat nur eine kurze feste Grundmietzeit (im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Objekts);
  • die Risiken des Leasingobjekts trägt der Leasinggeber;
  • der Leasinggeber verleast / vermietet mehrmals, das ist sein Investitionskalkül.

Dadurch ist das Leasing nahe an der Miete und der „Vermieter“ (der Leasinggeber) bilanziert das Objekt in seiner Bilanz, nicht der Leasingnehmer.

Beispiel

Ein Bauunternehmer least einen Bagger für 6 Monate bei einer Leasinggesellschaft.

Der Leasinggeber (Leasinggesellschaft) bilanziert den Bagger in seiner Bilanz, der Leasingnehmer (Bauunternehmer) verbucht die monatlichen Leasingraten als Aufwand.