Zinsstaffelmethode

Zinsstaffelmethode Definition

Mit der Zinsstaffelmethode wird ein nach § 250 Abs. 3 HGB aktiviertes Disagio degressiv (mit fallenden Raten bzw. Zinsaufwendungen) statt linear (mit gleichen Raten) aufgelöst.

Das ist bei einem Abzahlungs- bzw. Tilgungsdarlehen sinnvoll, bei dem sich der offene Kreditbetrag von Jahr zu Jahr verringert. Die Zinsstaffelmethode bringt die abnehmenden Kreditbeträge mit fallenden Aufwendungen aus der Disagio-Auflösung in Einklang.

Beispiel

Ein Unternehmen nimmt am 1. Januar 01 bei seiner Hausbank einen Kredit über 100.000 € mit 4-jähriger Laufzeit auf, jährlich sind am 31. Dezember 25.000 € zu tilgen, erstmalig am 31.12.01. Der nominale Zinssatz ist 2 %, das Darlehen wird mit einem Abschlag in Höhe eines 5 %-igen Disagios, d.h. mit nur 95.000 € an das Unternehmen ausbezahlt.

Bei Kreditaufnahme bucht das Unternehmen: Bank 95.000 €, aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aus Disagio 5.000 € an Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 100.000 €.

Für die Zinsstaffelmethode wird zunächst – um den Nenner der folgenden Brüche zu erhalten – ausgehend von der Laufzeit von 4 Jahren gerechnet: 4 + 3 + 2 + 1 = 10.

Es werden in den einzelnen Jahren (jeweils zum Bilanzstichtag 31. Dezember) aufgelöst:

  • Jahr 01: 4/10 von 5.000 € = 2.000 €.
  • Jahr 02: 3/10 von 5.000 € = 1.500 €.
  • Jahr 03: 2/10 von 5.000 € = 1.000 €.
  • Jahr 04: 1/10 von 5.000 € = 500 €.

In Summe ist das Disagio somit am Ende komplett aufgelöst: 2.000 € + 1.500 € + 1.000 € + 500 € = 5.000 €.

Die Auflösungen werden als Zinsaufwand verbucht, z.B. im Jahr 01 Zinsaufwand 2.000 € an Disagio 2.000 €.

Der aus dem Disagio resultierende Zinsaufwand wird über die Jahre geringer, ebenso (durch die jährlichen Tilgungen in Höhe von 25.000 € die Kreditsumme); die Zinsstaffelmethode stellt hier keine exakte Methode dar, dies in Einklang zu bringen (wie z.B. die Effektivzinsmethode), ist aber als Faustformel auch steuerlich anerkannt.

Daneben ist auch noch der normale Zins zu verbuchen, im ersten Jahr 2 % von 100.000 € = 2.000 €; im zweiten Jahr 2 % von 75.000 € = 1.500 € u.s.w.

Bei einem Kredit, der nicht über die Jahre getilgt, sondern erst am Ende der Laufzeit komplett zurückgezahlt wird, ist hingegen eine lineare Auflösung des Disagios angebracht: konstanter Kreditbetrag geht mit konstanten Zinsaufwendungen einher.