Pauschalwertberichtigung

Pauschalwertberichtigung Definition

Die Pauschalwertberichtigung (kurz: PWB) bezieht sich – wie die Einzelwertberichtigung – auf Forderungen, betrachtet jedoch im Unterschied zu dieser die Forderungen nicht einzeln, sondern als Gesamtheit.

Die PWB trägt dem Umstand Rechnung, dass in den meisten Fällen ein gewisser Prozentsatz der offenen Forderungen ausfällt (nicht bezahlt wird), das Unternehmen jedoch im Gegensatz zur Einzelwertberichtigung keine konkreten Anhaltspunkte im Einzelfall hat.

Alternative Begriffe: Pauschalierte Einzelwertberichtigung, Wertberichtigung auf Forderungen.

Beispiel

Beispiel: Pauschalwertberichtigung berechnen und buchen

Ein Unternehmen hat zum Bilanzstichtag 31.12.02 offene Kundenrechnungen in Höhe von insgesamt 119.000 € (netto 100.000 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer) in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten.

Aus den vergangenen Jahren hat das Unternehmen die Erfahrung, dass im Durchschnitt 3 % der Forderungen ausfallen .

Das Unternehmen nimmt eine 3%-ige Pauschalwertberichtigung auf die Nettoforderungen (100.000 €) vor – die PWB beträgt 3.000 €; dies mindert als Aufwand den Gewinn des Geschäftsjahrs.

Buchungssatz:

Einstellung in die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen (Sonstiger betrieblicher Aufwand) 3.000 € an Pauschalwertberichtigung auf Forderungen 3.000 €.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden dann in der Bilanz mit 116.000 € ausgewiesen (119.000 € abzüglich 3.000 € PWB).

Allgemeines Schema

Einzelwertberichtigte und versicherte Forderungen

Von dem Forderungsbestand werden in der Regel zunächst die einzelwertberichtigten Forderungen abgezogen (es macht keinen Sinn, auf eine beispielsweise mit 100% wertberichtigte Forderung nochmals 3 % wertzuberichtigen).

Ebenso werden versicherte Forderungen vorher abgezogen (oder bei einer Selbstbehaltsklausel nur in Höhe des verbleibenden Selbstbehalts einbezogen).

Wären im Beispiel oben jeweils netto Forderungen in Höhe von 20.000 € bereits vollständig einzelwertberichtigt gewesen und weitere 30.000 € versichert (ohne Selbstbehalt), wäre der Prozentsatz nur auf die verbleibenden 50.000 € Forderungen angewandt worden.

PWB-Veränderung buchen

Zudem wird in der Regel nur die Veränderung der PWB gegenüber dem Vorjahr gebucht.

Hat die PWB im Vorjahr (zum 31.12.01) zum Beispiel 2.000 € betragen, wären in 02 1.000 € als Aufwand zu buchen; verringert sich die PWB gegenüber dem Vorjahr, wird dies als Ertrag verbucht.

Prozentsatz differenzieren

Der angewandte Prozentsatz kann auch genauer angewendet werden, zum Beispiel auf bestimmte Länder, Kundengruppen und so weiter. Das erhöht die Treffsicherheit (und Nachweisbarkeit) der Wertberichtigung.