Pauschalwertberichtigung

Pauschalwertberichtigung Definition

Die Pauschalwertberichtigung (kurz: PWB) bezieht sich – wie die Einzelwertberichtigung – auf Forderungen, betrachtet jedoch im Unterschied zu dieser die Forderungen nicht einzeln, sondern als Gesamtheit.

Die PWB trägt dem Umstand Rechnung, dass in den meisten Fällen ein gewisser Prozentsatz der offenen Forderungen ausfällt (nicht bezahlt wird), das Unternehmen jedoch im Gegensatz zur Einzelwertberichtigung keine konkreten Anhaltspunkte im Einzelfall hat.

Pauschalwertberichtigung Beispiel

Ein Unternehmen hat zum Bilanzstichtag 31.12.2012 offene Kundenrechnungen in Höhe von insgesamt 119.000 € (netto 100.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer) in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Aus den vergangenen Jahren hat das Unternehmen die Erfahrung, dass im Durchschnitt 3 % der Forderungen ausfallen .

Das Unternehmen nimmt eine 3%-ige Pauschalwertberichtigung auf die Nettoforderungen (100.000 €) vor – die PWB beträgt 3.000 €; dies mindert als Aufwand den Gewinn des Geschäftsjahrs (Buchungssatz: sonstiger betrieblicher Aufwand 3.000 € an Pauschalwertberichtigung 3.000 €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden dann in der Bilanz mit 116.000 € ausgewiesen (119.000 € abzgl. 3.000 € PWB).

Hinweis: von dem Forderungsbestand werden i.d.R. zunächst die einzelwertberichtigten Forderungen abgezogen (es macht keinen Sinn, auf eine z.B. mit 100% wertberichtigte Forderung nochmals 3 % wertzuberichtigen).

Zudem wird i.d.R. nur die Veränderung der PWB gegenüber dem Vorjahr gebucht. Hat die PWB im Vorjahr (zum 31.12.2011) z.B. 2.000 € betragen, wären in 2012 1.000 € als Aufwand zu buchen; verringert sich die PWB ggü. dem Vorjahr, wird dies als Ertrag verbucht.

Der angewandte Prozentsatz kann auch genauer angewendet werden, z.B. auf bestimmte Länder, Kundengruppen etc.

Alternative Begriffe: pauschalierte Einzelwertberichtigung, Wertberichtigung auf Forderungen.