Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeitenspiegel Definition

Bei Kapitalgesellschaften verlangt das HGB folgende Angaben zu den Verbindlichkeiten (bzw. zu jeder einzelnen Kategorie von Verbindlichkeiten):

  • der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sowie der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB);
  • der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1 a) i.V.m. Nr. 2 HGB) sowie
  • der Betrag der Verbindlichkeiten, der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert ist, unter Art und Form der Sicherheiten (§ 285 Nr. 1 b) i.V.m. Nr. 2 HGB).

Der Übersichtlichkeit halber werden diese Angaben üblicherweise in einer Tabelle – dem Verbindlichkeitenspiegel – im Anhang des Jahresabschlusses zusammengefasst.

Alternative Begriffe: Verbindlichkeitsspiegel.

Beispiel

Beispiel Verbindlichkeitenspiegel

Der Aufbau eines Verbindlichkeitenspiegels stellt sich (hier für 2 Verbindlichkeitsposten) wie folgt dar:

Verbindlichkeitenspiegel (Angaben in €)
Restlaufzeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01
  bis zu einem Jahr größer ein Jahr bis zu 5 Jahre mehr als 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.000.000 3.000.000 1.000.000 5.000.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 500.000 0 0 500.000
Gesamt 1.500.000 3.000.000 1.000.000 5.500.000

Wären z.B. die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in voller Höhe durch Hypotheken gesichert, könnte dies mittels einer Fußnote angegeben werden.

Die Restlaufzeiten sind für eine Analyse der Liquidität wichtig: es macht einen großen Unterschied bzgl. der finanziellen Belastung des Unternehmens, ob Beträge im kommenden Jahr oder erst nach 5 oder mehr Jahren fällig sind und abfließen.

Kleine Kapitalgesellschaften müssen die Aufgliederung bzgl. der Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren und der Sicherheiten auf die einzelnen Verbindlichkeitsposten nach § 285 Nr. 2 HGB nicht vornehmen (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB).