Kreditsicherheiten

Definition

Im Rahmen der Finanzierung sind oftmals Sicherheiten zugunsten der Kapitalgeber – etwa zugunsten der Kredit gewährenden Bank – zu stellen.

Man unterscheidet Sicherheiten danach, ob sie akzessorisch sind (diese hängen von der Forderung ab; besteht keine Forderung mehr (zum Beispiel wegen vollständiger Tilgung), fällt auch die Sicherheit weg. Beispiele: Bürgschaft, Hypothek) oder fiduziarisch (die Sicherheit hängt nicht von der Forderung ab, Beispiele: Grundschuld, Sicherungsübereignung; auch als abstrakte Sicherheiten bezeichnet).

Die Möglichkeiten der Kreditsicherung hängen davon ab, über welche Vermögenswerte (Immobilien, Maschinen, Forderungen) bzw. über welche Beziehungen (Konzernmutter oder Kooperationspartner als mögliche Bürgen) das Unternehmen verfügt.

Alternative Begriffe: Banksicherheiten, Besicherung, Kreditsicherung.

Kategorien von Kreditsicherheiten

Persönliche bzw. personenbezogene Sicherheiten

Bei den personenbezogenen Sicherheiten haftet neben dem Schuldner (Kreditnehmer) ein Dritter (zum Beispiel Bürge).

Dazu gehören

Sachsicherheiten (dingliche Sicherung)

Werden sachbezogene Sicherheiten gewährt, stellt der Schuldner (Kreditnehmer) dem Gläubiger (Bank) Sachwerte als Sicherheit zur Verfügung, die dann eventuell verwertet werden können.

Die Sachwerte umfassen Immobilien, bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen und PKW) sowie Forderungen (Kundenforderungen) und andere Rechte.

Die Sachsicherheiten werden auch als dingliche Sicherheiten oder Realsicherheiten bezeichnet.

Dazu gehören

Vertragliche Nebenabreden

Ein Sonderfall sind (Financial) Covenants, vertragliche Nebenabreden etwa zur Einhaltung von Kennzahlen, um den Kreditgeber zu schützen.