Skonto

Skonto Definition

Skonto ist eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und seinen Kunden, die es dem Kunden erlaubt, bei Bezahlung einer Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist einen Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abzuziehen.

Es handelt sich also um einen Preisnachlass, der bei Bezahlung innerhalb einer Frist gewährt wird, um die Kunden zu einer schnellen bzw. pünktlichen Zahlung zu bewegen.

Ein beispielhaftes Zahlungsziel mit Skontovereinbarung lautet: "14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto". Das Skonto von 2 % bedeutet: bezahlt der Kunde innerhalb der ersten 14 Tage nach Rechnungsdatum, darf er 2 % Skonto von der Rechnungssumme abziehen; d.h., er muss nur 98 % des Rechnungsbetrags bezahlen.

Skonto vom brutto oder netto? — Skonto wird vom Rechnungsbetrag (und damit vom Bruttobetrag inkl. Umsatzsteuer) gezogen. Dadurch reduzieren sich zum einen der Aufwand oder die Anschaffungskosten (der eigentliche Vorteil für das Unternehmen) und zum anderen auch der abziehbare Vorsteuerbetrag.

Alternative Begriffe: Skonti (Plural), Skontierung, Skontoabzug.

Kundenskonto und Lieferantenskonto

Kundenskonto

Gewährt ein Unternehmen seinen Kunden Skonto, spricht man von Kundenskonto.

Letztlich stellt der gewährte Skonto einen Kostenbestandteil für das Unternehmen dar, der z.B. bei der Handelskalkulation berücksichtigt werden sollte.

Das den Kunden gewährte Skonto reduziert als Erlösschmälerung i.S.d. § 277 Abs. 1 HGB die Umsatzerlöse.

Lieferantenskonto

Wird einem Unternehmen hingegen von Seiten seiner Lieferanten Skonto eingeräumt, spricht man von Lieferantenskonto oder Lieferskonto (man sagt in dem Fall auch, sofern das Skonto genutzt wird: das Unternehmen zieht Skonto).

Das von Lieferanten gewährte Skonto reduziert als Anschaffungspreisminderung i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB die Anschaffungskosten.

Skonto berechnen

Skontoberechnung Beispiel

Ein Unternehmen erhält von einem Dienstleister (z.B. Steuerberater) eine Rechnung über netto 100 € zzgl. 19 € Umsatzsteuer; d.h., der Rechnungsbetrag ist brutto 119 €.

Bezahlt das Unternehmen innerhalb der gewährten Skontofrist von 14 Tagen, darf es 2 % des Brutto-Rechnungsbetrags abziehen: 119 € × 0,02 = 2,38 €.

Dadurch reduziert sich:

  • der Nettorechnungsbetrag um 2 € von 100 € auf 98 € sowie
  • die Umsatzsteuer von 19 € um 0,38 € auf 18,62 € (Kontrollrechnung: 98 € × 19 % USt = 18,62 €).

Die Steuerberatungskosten, die das Unternehmen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht, betragen somit 98 €. Der Skontovorteil für das Unternehmen liegt lediglich in dem Nettoskonto von 2 €; die 0,38 € wirken sich bei den meisten Unternehmen (die vorsteuerabzugsberechtigt sind) nur auf den durchlaufenden Posten Umsatzsteuer aus und sind somit unerheblich.

Für ein weiteres Beispiel zur Berechnung des Skontobetrags vgl. Lieferantenkredit: hier wird der Zinssatz deutlich, den man zahlt, wenn man nicht innerhalb der Skontofrist bezahlt und somit das Skonto nicht nutzt.