Wertpapiere des Umlaufvermögens

Wertpapiere des Umlaufvermögens Definition

Wertpapiere wie Anleihen oder Aktien können Anlagevermögen sein oder Umlaufvermögen; der Zweck bestimmt die Einordnung: sollen die Wertpapiere "dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen" (§ 247 Abs. 2 HGB), d. h., sollen sie lange (z.B. über mehrere Jahre) gehalten werden, sind sie Anlagevermögen, sonst sind sie Umlaufvermögen. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Bewertung zu den jeweiligen Bilanzstichtagen, da Umlaufvermögen nach dem strengen Niederstwertprinzip (hier muss eher gewinnmindernd abgewertet werden) und Anlagevermögen nur nach dem gemilderten Niederstwertprinzip (hier muss seltener gewinnmindernd abgewertet werden) zu bewerten ist.

Wertpapiere des Umlaufvermögens umfassen (§ 266 Abs. 2 B. III. HGB):

  1. Anteile an verbundenen Unternehmen — nur in den seltenen Fällen, in denen die Anteile an verbundenen Unternehmen (z.B. eine 60 %-Beteiligung) nicht dauerhaft gehalten werden soll (Veräußerungsabsicht); in den meisten Fällen handelt es sich jedoch um dauerhafte Anteilsbesitze, die im Finanzanlagevermögen zu bilanzieren sind (vgl. Anteile an verbundenen Unternehmen);
  2. sonstige Wertpapiere, die nur kurzfristig gehalten werden sollen; z.B. Anleihen, die der kurzfristigen Geldanlage z.B. für 3 Monate dienen oder Aktien, von denen kurzfristige Kurssteigerungen erwartet werden und die dann nach kurzer Haltedauer verkauft werden sollen. Ansonsten sind die Wertpapiere unter den Wertpapieren des Anlagevermögens auszuweisen.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zunächst zu Anschaffungskosten und am Bilanzstichtag nach dem strengen Niederstwertprinzip ggf. zum niedrigeren Marktwert (Börsenkurs) bewertet.

D. h., es sind bei einer Wertminderung verpflichtend außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen (§ 253 Abs. 4 HGB).

Beispiel

Eine GmbH möchte für ein paar Wochen (deshalb Umlaufvermögen) Geld anlegen und kauft Ende November 1.000 Aktien der Möbel AG zu einem Kurs von 100 €; sie aktiviert diese in der Bilanz als Wertpapiere des Umlaufvermögens mit 100.000 €.

Am Bilanzstichtag 31. Dezember beträgt der Kurs der Aktie 90 €.

Die GmbH muss in ihrer Handelsbilanz die Aktien der Möbel AG von 100 € auf 90 € je Aktie abschreiben, in Summe den ganzen Bestand von 100.000 € auf 90.000 €. Dieser Aufwand mindert den Gewinn der GmbH um 10.000 €.

(Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wäre dies nur bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung nötig.)