Definition
Die Equity-Methode kommt bei der Konzernrechnungslegung für 3 Fälle in Betracht:
- Assoziierte Unternehmen, bei denen die Muttergesellschaft mit zum Beispiel 25 % der Anteile und Stimmrechte keinen beherrschenden Einfluss (da kleiner 50 %), aber einen maßgeblichen Einfluss hat (ab 20 %),
- Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), die nicht mit der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden sowie
- Tochterunternehmen, die aufgrund der Einbeziehungswahlrechte des § 296 HGB nicht vollkonsolidiert werden.
Im Falle der Unwesentlichkeit kann auf die Equity-Methode verzichtet werden (§ 311 Abs. 2 HGB; das muss im Konzernanhang nach § 313 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 HGB angegeben und begründet werden), die Bewertung erfolgt dann zu Anschaffungskosten.
Alternative Begriffe: At-equity-Bilanzierung, At-equity-Konsolidierung, Equity-Konsolidierung.
Assoziierte Unternehmen
Nach § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB ist ein assoziiertes Unternehmen ein Unternehmen, auf das ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausübt und an dem das Unternehmen nach § 271 Abs. 1 HGB beteiligt ist.
Bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet (die Vermutung kann jedoch widerlegt werden), § 311 Abs. 1 Satz 2 HGB.
Vorgehensweise der Equity-Methode
Der (im Konzernabschluss angesetzte) Beteiligungsbuchwert des nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmens verändert sich von Jahr zu Jahr entsprechend der Veränderung seines Eigenkapitals.
Die Vorgehensweise der Equity-Methode ist in § 312 HGB beschrieben.
Beispiel
Beispiel: Equity-Methode anwenden
Die M-AG, ein Automobilbauer, erwirbt zum 31. Dezember 01 30 % der Anteile eines ihrer Zulieferer, der A-GmbH für 305 T€.
Der Einfachheit halber sei angenommen, dass das Vermögen der A-GmbH zum 31.12.01 lediglich aus Anlagevermögen mit einem Buchwert von 500 T€ besteht.
Die Passivseite zeigt 250 T€ Eigenkapital sowie 250 T€ Fremdkapital.
Im Anlagevermögen der A-GmbH seien stille Reserven von 100 T€ enthalten (das heißt, der Zeitwert des Anlagevermögens ist 600 T€); die verbleibende Nutzungsdauer des Anlagevermögens betrage 2 Jahre.
(Erstmaliger) Ansatz in der Konzernbilanz zum 31.12.01
Zum 31.12.01, dem Erwerbszeitpunkt, erfolgt der Ansatz in der Konzernbilanz noch mit den Anschaffungskosten in Höhe von 305 T€.
Allerdings erfolgt bereits zu diesem Zeitpunkt eine Nebenrechnung für die Fortschreibung in den folgenden Jahren:
- Zunächst wird der Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis und Anteil am Eigenkapital ermittelt;
- Anschließend wird der Anteil der stillen Reserven im Anlagevermögen abgezogen, der Restbetrag stellt den erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert dar.
| Anschaffungskosten der 30 %-Beteiligung A-GmbH | 305.000 € | |
| - | Anteil am Eigenkapital (30 % von 250.000 €) | 75.000 € |
| = | Unterschiedsbetrag | 230.000 € |
| - | Anteil an den stillen Reserven (30 % von 100.000 €) | 30.000 € |
| = | Geschäfts- oder Firmenwert | 200.000 € |
Anhangsangabe
Nach § 312 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens (hier: 230 T€) sowie ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert (hier: 200 T€) oder passiver Unterschiedsbetrag im Konzernanhang anzugeben.
Ansatz in der Konzernbilanz zum 31.12.02 (1 Jahr später)
Annahmen:
- Die A-GmbH hat im Geschäftsjahr 02 (dem auf den Erwerb folgenden GJ) einen Jahresüberschuss von 200 T€ erzielt;
- Der Geschäfts- oder Firmenwert soll linear über 5 Jahre abgeschrieben werden (Abschreibungssatz 20 %).
Zur Ermittlung des Ansatzes des assoziierten Unternehmens (A-GmbH) im Konzernabschluss der M-AG erfolgt eine Fortschreibung der Nebenrechnung:
| Beteiligungsbuchwert der 30 %-Beteiligung A-GmbH zum 31.12.01 | 305.000 € | |
| + | Anteil am Jahresüberschuss 02 (30 % von 200.000 €) | 60.000 € |
| - | Abschreibung des Anteils an den stillen Reserven (50 % von 30 T€) | 15.000 € |
| - | Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert (20 % von 200 T€) | 40.000 € |
| = | Beteiligungsbuchwert zum 31.12.02 | 310.000 € |
In der Konzernbilanz zum 31.12.02 erfolgt der Ansatz des assoziierten Unternehmens A-GmbH mit 310 T€.
Die Werterhöhung von 5 T€ gegenüber dem GJ 01 wird in der Konzern-GuV in einem separaten Posten, zum Beispiel Auf assoziierte Unternehmen entfallende Ergebnisse ausgewiesen (§ 312 Abs. 4 Satz 2 HGB).
Fazit
- Die Equity-Methode (§§ 311–312 HGB) wird für assoziierte Unternehmen (maßgeblicher Einfluss, ab 20 % vermutet), Gemeinschaftsunternehmen und nicht vollkonsolidierte TU angewandt — keine vollständige Übernahme von Vermögen und Schulden, sondern nur des Beteiligungsbuchwerts.
- Der Beteiligungsbuchwert wird jährlich fortgeschrieben: + anteiliger Jahresüberschuss (oder − fehlbetrag) − Abschreibungen auf anteilige stille Reserven − Abschreibung GoF. Gezahlte Dividenden mindern den Buchwert.
- Bei Unwesentlichkeit des assoziierten Unternehmens kann auf die Equity-Methode verzichtet und die Beteiligung zu Anschaffungskosten bewertet werden (§ 311 Abs. 2 HGB; Begründung im Konzernanhang).
Selbsttest: Equity-Methode
Aufgabe: Equity-Methode anwenden
Die Bayern GmbH erwirbt zum 31.12.01 25 % der Anteile der Franken AG für 200.000 €.
Bilanz der Franken AG zum 31.12.01:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Anlagevermögen (Buchwert) | 400.000 € |
| Zeitwert des Anlagevermögens | 460.000 € |
| Eigenkapital | 300.000 € |
| Verbindlichkeiten | 100.000 € |
| Restnutzungsdauer AV | 3 Jahre |
Im Geschäftsjahr 02 erzielt die Franken AG einen Jahresüberschuss von 80.000 €. Der Geschäfts- oder Firmenwert soll über 10 Jahre linear abgeschrieben werden.
- Berechnen Sie den Unterschiedsbetrag (Kaufpreis − anteiliges Eigenkapital).
- Ermitteln Sie den Anteil an den stillen Reserven.
- Berechnen Sie den Geschäfts- oder Firmenwert.
- Ermitteln Sie den Beteiligungsbuchwert in der Konzernbilanz zum 31.12.02.
Zu 1 — Unterschiedsbetrag:
200.000 − (25 % × 300.000) = 200.000 − 75.000 = 125.000 €
Zu 2 — Anteil stille Reserven:
Stille Reserven im AV: 460.000 − 400.000 = 60.000 €
25 % × 60.000 = 15.000 €
Zu 3 — Geschäfts- oder Firmenwert:
125.000 − 15.000 = 110.000 €
Zu 4 — Beteiligungsbuchwert zum 31.12.02:
| Beteiligungsbuchwert 31.12.01 | 200.000 € |
| + anteiliger JÜ 02 (25 % × 80.000) | +20.000 € |
| − Abschr. stille Reserven (15.000 / 3 J.) | −5.000 € |
| − Abschr. GoF (110.000 / 10 J.) | −11.000 € |
| Beteiligungsbuchwert 31.12.02 | 204.000 € |