Definition
Eine Bilanz ist üblicherweise (für Kapitalgesellschaften verpflichtend) nach der Bilanzgliederung des § 266 HGB aufgebaut; diese hat eine festgelegte kleinteilige Struktur.
Für bestimmte Zwecke möchte man aber eine andere Darstellung, zum Beispiel um für die Berechnung von Kennzahlen eine vergleichbare Basis für verschiedene Unternehmen zu haben.
Viele Kennzahlen haben beispielsweise die Bilanzsumme im Nenner (Gesamtkapitalrendite, Eigenkapitalquote, Forderungsquote). Ist diese durch Bilanzierung je nach Unternehmen unterschiedlich beeinflusst, leidet die Vergleichbarkeit.
Deshalb leiten Bilanzanalysten aus der "echten Bilanz" eine Strukturbilanz ab: dazu werden Bilanzposten umgegliedert, anders aufgeteilt und umbewertet.
Anpassungen der Ausgangsbilanz
Es gibt für eine Strukturbilanz kein (gesetzlich) festgelegtes Schema. Trotzdem gibt es gängige Umstrukturierungen.
Beispielhafte Anpassungen in der Strukturbilanz sind:
- Schulden werden nicht wie in der Handelsbilanz in Verbindlichkeiten und Rückstellungen unterschieden, sondern nach Fristigkeit (zum Beispiel kurz-, mittel- und langfristig). Entsprechend werden Pensionsrückstellungen in das langfristige Fremdkapital und Steuerrückstellungen in das kurzfristige Fremdkapital gegliedert, Anleihen mit langen Laufzeiten in das langfristige Fremdkapital und Lieferverbindlichkeiten in das kurzfristige Fremdkapital;
- erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden als Verbindlichkeit (in der Regel kurzfristiges Fremdkapital) bilanziert, auch wenn sie nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB in der Ausgangsbilanz offen von den Vorräten abgesetzt wurden;
- (in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzte) aktive latente Steuern werden mit dem Eigenkapital verrechnet (da latente Steuern keine echten, veräußerbaren Vermögensgegenstände sind);
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden in den Forderungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten werden unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten untergebracht.
Die Strukturbilanz ist kürzer und weniger gegliedert; für viele Kennzahlen genügt das auch: für die Eigenkapitalquote braucht man nur das Eigenkapital (ohne Unterteilung in Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und so weiter) und die Bilanzsumme; für die Anlagenintensität benötigt man nur das Anlagevermögen als "Oberposten" und das Gesamtvermögen.
Fazit
- Die Strukturbilanz ist eine aus der Handelsbilanz abgeleitete Umgliederung: Bilanzposten werden nach wirtschaftlichen Kriterien (v. a. Fristigkeit) neu geordnet — nicht nach dem HGB-Schema. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Format.
- Typische Anpassungen: Rückstellungen → Fremdkapital nach Fristigkeit; ARAP → Forderungen; PRAP → kurzfristige Verbindlichkeiten; aktive latente Steuern → Verrechnung mit Eigenkapital.
- Ziel ist eine vergleichbare Basis für Bilanzkennzahlen (z. B. Eigenkapitalquote, Anlagenintensität, Verschuldungsgrad), bei der branchenübliche Bilanzierungswahlrechte herausgerechnet werden.
Selbsttest: Strukturbilanz
Aufgabe: Handelsbilanz in Strukturbilanz überführen
Eine GmbH weist in ihrer Handelsbilanz zum 31. Dezember 01 u. a. folgende Posten aus:
| Aktivposten | Passivposten | ||
|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | 15.000 € | Eigenkapital | 180.000 € |
| Aktiver RAP (ARAP) | 6.000 € | Pensionsrückstellungen | 90.000 € |
| Forderungen aus L+L | 70.000 € | Steuerrückstellungen | 22.000 € |
| Passiver RAP (PRAP) | 4.000 € | ||
| Sonst. Verbindlichkeiten (kfr.) | 30.000 € |
Führen Sie die typischen Strukturbilanz-Anpassungen für diese Posten durch und geben Sie an, wo jeder Posten in der Strukturbilanz erscheint.
Anpassung 1 — Aktive latente Steuern (15.000 €):
Verrechnung mit Eigenkapital → kein eigenständiger Aktivposten mehr.
Eigenkapital in der Strukturbilanz: 180.000 − 15.000 = 165.000 €
Anpassung 2 — ARAP (6.000 €):
Umgliederung zu den Forderungen.
Forderungen in der Strukturbilanz: 70.000 + 6.000 = 76.000 €
Anpassung 3 — Pensionsrückstellungen (90.000 €):
Zuordnung zum langfristigen Fremdkapital (kein separater Rückstellungsposten).
Anpassung 4 — Steuerrückstellungen (22.000 €):
Zuordnung zum kurzfristigen Fremdkapital.
Anpassung 5 — PRAP (4.000 €):
Umgliederung zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten.
Kurzfristige Verbindlichkeiten in der Strukturbilanz: 30.000 + 22.000 + 4.000 = 56.000 €