Strukturbilanz

Strukturbilanz Definition

Eine Bilanz ist üblicherweise (für Kapitalgesellschaften verpflichtend) nach der Bilanzgliederung des § 266 HGB aufgebaut; diese hat eine festgelegte kleinteilige Struktur.

Für bestimmte Zwecke möchte man aber eine andere Darstellung, z.B. um für die Berechnung von Kennzahlen eine vergleichbare Basis für verschiedene Unternehmen zu haben.

Viele Kennzahlen haben z.B. die Bilanzsumme im Nenner (Gesamtkapitalrendite, Eigenkapitalquote, Forderungsquote etc.). Ist diese durch Bilanzierung je nach Unternehmen unterschiedlich beeinflusst, leidet die Vergleichbarkeit.

Deshalb leiten z.B. Bilanzanalysten aus der "echten Bilanz" eine Strukturbilanz ab: dazu werden Bilanzposten umgegliedert, anders aufgeteilt und auch umbewertet.

Es gibt für eine Strukturbilanz kein (gesetzlich) festgelegtes Schema. Trotzdem gibt es gängige Umstrukturierungen. Beispielhafte Anpassungen in der Strukturbilanz sind:

  • Schulden werden nicht wie in der Handelsbilanz in Verbindlichkeiten und Rückstellungen unterschieden, sondern nach Fristigkeit (z.B. kurz-, mittel- und langfristig). Entsprechend werden Pensionsrückstellungen in das langfristige Fremdkapital und Steuerrückstellungen in das kurzfristige Fremdkapital gegliedert, Anleihen mit langen Laufzeiten in das langfristige Fremdkapital und Lieferverbindlichkeiten in das kurzfristige Fremdkapital;
  • erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden als Verbindlichkeit (i.d.R. kurzfristiges Fremdkapital) bilanziert, auch wenn sie nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB in der Ausgangsbilanz offen von den Vorräten abgesetzt wurden;
  • (in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzte) aktive latente Steuern werden mit dem Eigenkapital verrechnet (da latente Steuern keine echten, veräußerbaren Vermögensgegenstände sind);
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden in den Forderungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten werden unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten untergebracht.

Die Strukturbilanz ist kürzer und weniger gegliedert; für viele Kennzahlen genügt das auch: für die Eigenkapitalquote braucht man nur das Eigenkapital (ohne Unterteilung in Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage etc.) und die Bilanzsumme; für die Anlagenintensität benötigt man nur das Anlagevermögen als "Oberposten" und das Gesamtvermögen.