Buchwert
Definition
Der Buchwert bzw. Bilanzwert ist der Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld in der Bilanz ("in den Büchern") angesetzt ist.
Der Buchwert entspricht weder den Wiederbeschaffungskosten noch dem Marktwert; er kann auch für denselben Gegenstand in einer HGB-Bilanz, einer IFRS-Bilanz oder einer Steuerbilanz jeweils unterschiedlich sein.
Alternative Begriffe: Nettobuchwert.
Berechnung
Der Buchwert ergibt sich zunächst aus den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten als Ausgangspunkt.
In der Folgezeit verändert sich der Buchwert zum Beispiel durch planmäßige Abschreibungen oder außerplanmäßige Abschreibungen (aufgrund des Niederstwertprinzips) — man spricht deshalb auch von einem Restbuchwert.
Beispiel
Ein Unternehmen erwirbt am 1. Mai des Geschäftsjahrs 01 ein Gebäude für 600.000 € (Anschaffungskosten) — dies ist der Buchwert zu dem Zeitpunkt.
Buchwert berechnen (zum Bilanzstichtag)
Da das Gebäude einer Abschreibung unterliegt, liegt der Buchwert am Bilanzstichtag 31. Dezember 01 unter den 600.000 €.
Nehmen wir eine Nutzungsdauer / Abschreibungsdauer von 50 Jahren an, beträgt die jährliche Abschreibung 2 %, das heißt 12.000 €.
Im Jahr des Erwerbs wird die Abschreibung zeitanteilig für 8 Monate (Mai bis Dezember), das heißt mit 8.000 € berechnet.
Der Buchwert zum Bilanzstichtag 31. Dezember beträgt somit 592.000 €.
Sind die Immobilienpreise gestiegen, könnte der Marktwert der Immobilie beispielsweise bei 700.000 € liegen.
In der Bilanz wird jedoch weiterhin der – auf Basis der Anschaffungskosten und der Abschreibung ermittelte – Buchwert von 592.000 € angesetzt.
Dadurch entstehen sogenannte stille Reserven in Höhe von 108.000 € in der Bilanz.
In den Folgejahren wird weiter planmäßig abgeschrieben:
- 12.000 € in 02 (Restbuchwert zum 31.12.02: 580.000 €);
- 12.000 € in 03 (Restbuchwert 31.12.03: 568.000 €);
- 12.000 € in 04 und so weiter.
Schematisch für die Jahre 01 bis 03:

Veräußerungsgewinn
Veräußert ein Unternehmen Vermögensgegenstände über dem Buchwert – das sollte bei Vorräten der Regelfall sein, kann aber auch bei Anlagevermögen oder kurzfristigen Wertpapieren der Fall sein –, entsteht ein Ertrag.
Erzielt das Unternehmen bei einem Verkauf am 31.12.03 einen Erlös von 650.000 €, wäre das ein Veräußerungsgewinn von: 650.000 € - 568.000 € = 82.000 €.