Ständige Fazilitäten

Ständige Fazilitäten Definition

Ständige Fazilitäten sind von einer Zentralbank gewährte Möglichkeiten für Geschäftsbanken, Geld sehr kurzfristig ("über Nacht") entweder bei ihr anzulegen oder als Kredit aufzunehmen; dadurch kann Zentralbankgeld kurzfristig dem Markt entzogen oder in den Markt gebracht werden.

Ob und in welchem Umfang die Geschäftsbanken die Angebote annehmen, entscheiden sie selbst; durch die Festlegung der beiden Zinssätze, die zu den Leitzinsen zählen, kann die Zentralbank das aber beeinflussen.

Man unterscheidet bei den sog. ständigen Fazilitäten die

  • Spitzenrefinanzierungsfazilität: den Geschäftsbanken wird über Nacht / bis zum nächsten Geschäftstag und gegen Sicherheiten Liquidität zu einem von der Zentralbank festgelegten Zinssatz als Kredit zur Verfügung gestellt;
  • Einlagefazilität: hier legen umgekehrt die Geschäftsbanken Geld / Liquidität über Nacht zu einem von der Zentralbank festgelegten Zinssatz bei der Zentralbank an.

Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität stellt eine Obergrenze für den Tagesgeldzins am Geldmarkt dar, da eine kreditwürdige Bank, die Geld bei der Zentralbank für z.B. 2 % leihen kann, nicht bei anderen Banken Kredite teurer aufnehmen wird.

Analog stellt der Zinssatz für die Einlagefazilität die Untergrenze für den Tagesgeldzins am Geldmarkt dar, da eine Bank, die z.B. Geld zu 1 % bei der Zentralbank sicher anlegen kann, dieses nicht bei einer anderen Bank für weniger Zins (z.B. 0,5 %) anlegen wird.

Durch die Festlegung der beiden Zinssätze definiert die Zentralbank im Rahmen ihrer Geldpolitik einen Zinskorridor.

Die beiden Zinssätze für die Einlage- und Spitzenrefinanzierungsfazilität sind zwei der drei Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB). Ist allerdings in den Nachrichten vom (EZB-)Leitzins die Rede, ist damit üblicherweise der Hauptrefinanzierungssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte als wichtigster Leitzins gemeint; dieser liegt in der Regel zwischen den beiden anderen.