WACC

WACC Definition

Weighted Average Cost of Capital (kurz: WACC) sind gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten. Der Durchschnitt wird aus den Eigenkapitalkosten und den Fremdkapitalkosten gebildet und mit deren Anteil am Gesamtkapital gewichtet.

Hintergrund: nahezu alle Unternehmen finanzieren sich mit Eigenkapital und Fremdkapital. Aufgrund des höheren Risikos ist Eigenkapital "teurer" als Fremdkapital. Tätigt das Unternehmen eine Investition (z.B. ein Entwicklungsprojekt für 1 Mio. €), kann i.d.R. nicht unterschieden werden, ob bzw. mit welchem Anteil das Projekt mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert ist. Unternehmen kalkulieren deshalb mit einem gewichteten Kapitalkostensatz, mit dem z.B. berechnet werden kann, ob sich Investitionen lohnen.

Anwendung findet der WACC v.a. auch in der Unternehmensbewertung sowie als Grundlage wertorientierter Unternehmensführung.

Beispiel

Beispiel: WACC berechnen

Eine börsennotierte Aktiengesellschaft (AG) hat eine Marktkapitalisierung von 120 Mio. € (ist an der Börse 120 Mio. € wert).

Das Fremdkapital der AG beträgt 80 Mio. € und hat einen Zinssatz von 4 %. Die mittels des CAPM ermittelten Eigenkapitalkosten seien 6,8 %. Der Steuersatz für Unternehmensgewinne sei 30 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer).

WACC Formel

Der durchschnittliche Kapitalkostensatz WACC berechnet sich dann mit folgender Formel:

$$WACC = \frac{Eigenkapital}{Gesamtkapital} \cdot i_{EK} + \frac{Fremdkapital}{Gesamtkapital} \cdot i_{FK} \cdot (1 - s)$$

Dabei ist iEK der Eigenkapitalkostensatz, iFK der Fremdkapitalkostensatz und s der Steuersatz. Eigenkapital und Fremdkapital beziehen sich auf deren Marktwerte (nicht Buchwerte), wobei beim Fremdkapital oft Markt- und Buchwert als identisch angenommen werden (hier auch).

$$WACC = \frac{120}{200} \cdot 0,068 + \frac{80}{200} \cdot 0,04 \cdot (1 - 0,3)$$

$$= 0,0408 + 0,0112$$

$$= 0,052 = 5,2 \%$$

Es wird also gewichtet: die Eigenkapitalkosten mit dem 60%-igen Anteil des Eigenkapitals (120 Mio. €) am Gesamtkapital (120 Mio. € + 80 Mio. € = 200 Mio. €), die Fremdkapitalkosten mit dem 40 %-igen Anteil des Fremdkapitals (80 Mio. €) am Gesamtkapital und bei letzterem Term wird noch mit (1 - Steuersatz) multipliziert, um die steuerliche Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen zu berücksichtigen (werden im Beispiel 0,04 × 80 Mio. € = 3.200.000 € Zinsen p.a. an die Fremdkapitalgeber bezahlt, mindern diese den Gewinn und damit den zu versteuernden Betrag – man spart 30 % Steuern auf 3.200.000 €, ein positiver Effekt der Fremdfinanzierung).