Werbungskosten
Werbungskosten Definition
Werbungskosten werden in § 9 Abs. 1 EStG definiert als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Beispiele Werbungskosten
Ein Arbeitnehmer kauft sich Fachbücher, um in seinem Arbeitsgebiet auf dem laufenden zu bleiben. Die Kosten für die Bücher stellen Werbungskosten dar, da er damit seine Einnahmen (letztlich seinen Arbeitsplatz) sichert und erhält.
Ein Vermieter lässt die Wohnung, die er vermietet, renovieren. Er sichert damit seine Einnahmen, da die vermietete Wohnung sonst wohl irgendwann nicht mehr vermietbar wäre. Die Renovierungskosten stellen somit ebenfalls Werbungskosten dar.
Die Werbungskosten mindern in beiden Fällen die Einnahmen: im ersten Fall die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, im zweiten Fall die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Werbungskosten bezeichnen die Ausgaben im Rahmen der Überschusseinkünfte. Bei den Gewinneinkünften hingegen spricht man von Betriebsausgaben (vgl. Einkunftsarten).
Vorweggenommene und nachträgliche Werbungskosten
Werbungskosten können anfallen, bevor Einkünfte erzielt werden (vorweggenommene Werbungskosten), z. B. Schuldzinsen, die während der Bauzeit einer zu vermietenden Immobilie anfallen.
Werbungskosten können auch anfallen, nachdem Einkünfte erzielt wurden bzw. nachdem die Tätigkeit aufgegeben wurde (Nachträgliche Werbungskosten), z. B. Zinsen nach Ende einer Vermietung für ein früheres Renovierungsdarlehen.
In der Regel laufen Werbungskosten aber parallel zur Einnahmenerzielung.