Zinstender

Zinstender Definition

Der Zinstender ist eines der Tenderverfahren (Auktions- bzw. Zuteilungsverfahren), mit denen Zentralbanken die Geschäftsbanken kurzfristig mit Zentralbankgeld bzw. Liquidität im Rahmen von Offenmarktgeschäften versorgen und dafür Zinsen von diesen erhalten.

Bei einem Zinstender legt die Zentralbank das maximale Kreditvolumen bzw. die insgesamt bereit gestellte Menge an Zentralbankgeld sowie einen Mindestbietungssatz für den Zins fest.

Die einzelnen Geschäftsbanken melden "geheim" an, wieviel Geld sie zu welchem Zinssatz (auf Höhe bzw. oberhalb des Mindestzinses) abnehmen würden und die Zentralbank entscheidet nach der Gebotsfrist über die Zuteilung und den Zinssatz.

Das höchste Zinsgebot wird zunächst (möglichst vollständig) bedient, anschließend das zweithöchte Zinsgebot und so weiter.

Die EZB hat das Zinstenderverfahren bis September 2008 (Finanzkrise) angewandt. Seit Oktober 2008 wendet sie das alternative Mengentenderverfahren an.

Das Zinstenderverfahren lässt die Zinsbestimmung vom Markt vornehmen (abgesehen vom Mindestbietungssatz); im Gegensatz dazu setzt der Mengentender einen Zins und wirkt dadurch geldpolitisch stärker.

Holländischer vs. amerikanischer Zinstender

Das Zinstenderverfahren ist eine klassische Auktion, wobei man hier noch das holländische und amerikanische Auktionsverfahren unterscheidet:

  • holländisch: die Bieter-Banken erhalten ihr Zentralbankgeld zu einem einheitlichen Zinssatz; zuerst werden aber die Banken, die die höchsten Zinssätze geboten haben, bedient;
  • amerikanisch: die Bieter-Banken erhalten ihr Zentralbankgeld jeweils zu dem Zinssatz, den sie geboten haben.

Beispiel Zinstender

Beispiel 1: Amerikanisches Zinstenderverfahren

Die Europäische Zentralbank nimmt Offenmarktgeschäfte in Höhe von 1.000.000.000 € (1 Mrd. €) im amerikanischen Zinstenderverfahren vor.

Der Mindestzinssatz, den Geschäftsbanken bieten müssen, beträgt 3 %.

Angenommen, es gibt nur zwei Banken A und B.

A meldet an, 200 Mio. € zu 4 % aufnehmen zu wollen; bei 3,8 % würde sie 800 Mio. € zusätzlich aufnehmen.

B würde 600 Mio. € zu 4 % aufnehmen, bei 3,6 % würde sie 1.200 Mio. € zusätzlich aufnehmen.

Zuteilung

Zu einem Zinssatz von 4 % werden also in Summe 800 Mio. € aufgenommen: A erhält 200 Mio. € zu 4 % und B erhält 600 Mio. € zu 4 %.

Von dem maximalen Zuteilungsbetrag von 1.000 Mio. € bleiben zunächst 200 Mio. € übrig.

Diese 200 Mio. € erhält jetzt A zu 3,8 % (nur sie hat zu diesem Zinssatz zusätzlichen Bedarf angemeldet).

Beispiel 2: Holländisches Zinstenderverfahren

Nach dem holländischen Verfahren zahlen alle Banken den gleichen Zinssatz, in dem Fall 3,8 %.