Beteiligungslohn

Beteiligungslohn Definition

Der Beteiligungslohn ist eine Lohnform, bei der Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden.

Formen

Das kann eine Beteiligung am Gewinn, Umsatz oder auch Kapital (über Aktien) sein.

Der Beteiligungslohn kann zudem auch von der Leistung bzw. Leistungsbeurteilung des einzelnen Mitarbeiters abhängig gemacht werden.

Gründe

Zum einen sollen damit Arbeitnehmer motiviert werden, der Unternehmenserfolg soll für sie bedeutsam sein, Mitarbeiter und Unternehmen an einem Strang ziehen.

Zum anderen kann das Unternehmen in erfolgreichen Jahren auch mehr Personalkosten verkraften; die Personalkosten werden also teilweise flexibilisiert.

Zusätzlich zum normalen Lohn

Ohne Erfolg kein Beteiligungslohn, leben muss man trotzdem; deshalb wird niemand nur mit Beteiligungslohn vergütet, er wird ergänzend zum normalen Lohn / Gehalt bezahlt.