Echte / unechte Gemeinkosten

Definition: echte und unechte Gemeinkosten

Neben den nicht direkt zurechenbaren echten Gemeinkosten gibt es die sogenannten unechten Gemeinkosten, die zwar prinzipiell zurechenbar wären, bei denen dies aber aus Wirtschaftlichkeits- bzw. Pratikabilitätsüberlegungen heraus nicht gemacht wird.

Zu den unechten Gemeinkosten zählen oftmals Kleinteile, bei denen eine Erfassung – und direkte Zurechnung – des Verbrauchs zu aufwendig wäre.

Unechte Gemeinkosten werden analog den anderen (echten) Gemeinkosten über Schlüssel auf die Kostenträger umgelegt.

Beispiele für unechte Gemeinkosten

Beispiel: unechte Gemeinkosten

In einer Schreinerei werden mit Nägeln die Rückwände für Schränke befestigt.

Nun könnte der Schreiner erfassen ("mitzählen"), wie viele Nägel er für den jeweiligen Schrank verwendet hat, das wäre aber etwas umständlich und aufwendig.

Deshalb werden die Nägel nicht als Einzelkosten, sondern als (unechte) Gemeinkosten erfasst.

Weitere Beispiele für unechte Gemeinkosten

Der Stromverbrauch wird i.d.R. als unechte Gemeinkosten verrechnet: benötigt ein Produkt z.B. 5 Minuten Bearbeitungszeit auf einer Maschine, könnte man den Stromverbrauch (in kWh) theoretisch mit einem Stromzähler messen.

Dies wäre aber aufwendig und teuer (man bräuchte Stromzähler an jeder Maschine).

Entscheidung über unechte Gemeinkosten

Das Unternehmen entscheidet, ob es Kosten als Einzelkosten oder als unechte Gemeinkosten behandeln möchte.

Z.B. könnten die Kosten eines Kopierers als Einzelkosten (Kostenstelleneinzelkosten) behandelt werden, indem die Mitarbeiter verpflichtet werden, sich vor jedem Kopiervorgang mit ihrem Namen bzw. ihrer Kostenstelle (Abteilung) anzumelden.

Möchte das Unternehmen diesen Aufwand nicht betreiben (oder ist dies technisch nicht möglich), behandelt es die Kopierkosten als unechte Gemeinkosten, die nicht direkt zugewiesen werden.