Eigenfinanzierung

Eigenfinanzierung Definition

Bei der Finanzierung eines Unternehmens unterscheidet man nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber zwischen Eigenfinanzierung (bzw. Eigenkapitalfinanzierung) und Fremdfinanzierung.

Unter Eigenfinanzierung im Sinne einer Außenfinanzierung versteht man Eigenkapitalzuführungen von außen (z.B. durch die Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung), mittels derer die Kapitalgeber eine Eigentümerposition erlangen.

Alternativ wird diese Form der Außenfinanzierung auch als Beteiligungsfinanzierung oder Einlagenfinanzierung bezeichnet.

In welchem Umfang ein Unternehmen – v.a. im Vergleich zu anderen Unternehmen – mit Eigenkapital finanziert ist, lässt sich z.B. mittels der Eigenkapitalquote messen.

Merkmale einer Eigenfinanzierung / Beteiligungsfinanzierung

Die Merkmale einer Eigenfinanzierung sind i.d.R.:

  • Eigenkapital steht langfristig bzw. unbefristet zur Verfügung;
  • das Unternehmen ist durch keine Rückzahlungsverpflichtung belastet;
  • Eigentümer sind am Gewinn und Verlust sowie quotal am Vermögen beteiligt;
  • Eigentümer haften beschränkt (z.B. GmbH) oder unbeschränkt (z.B. Einzelunternehmer);
  • die Eigenkapitalgeber haben Mitwirkungsrechte in der Unternehmensleitung;
  • das Eigenkapital ist eine Residualgröße: die Differenz aus Vermögen und Schulden. Damit dient es auch als Verlustpuffer.

Vorteile und Nachteile der Eigenfinanzierung

Vorteile der Eigenfinanzierung / Beteiligungsfinanzierung

Die Vorteile einer starken Eigenfinanzierung, die sich u.a. in einer hohen Eigenkapitalquote zeigt, sind u.a.:

  • Eigenkapital stellt Haftungssubstanz dar;
  • geringere Insolvenzgefahr aus
    • Überschuldung (Vermögen deckt nicht mehr die Schulden);
    • Zahlungsunfähigkeit (geringere Liquiditätsbelastung, da Gewinnausschüttungen im Gegensatz zu Zins und Tilgung ausgesetzt werden können);
  • höhere Unabhängigkeit des Unternehmens bzw. Unternehmers.

Nachteile der Eigenfinanzierung / Beteiligungsfinanzierung

Die für die Eigenkapitalbereitstellung gezahlten Vergütungen (Ausschüttungen bzw. Dividenden) mindern – im Gegensatz zu z.B. Darlehenszinsen – nicht den steuerlichen Gewinn, da sie keine steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben darstellen. Vielmehr werden sie aus dem bereits versteuerten Gewinn ausgeschüttet.

Die Kapitalkosten sind höher: Eigenkapital ist aufgrund des höheren Risikos (Vergütung ist gewinnabhängig, u.U. Totalverlust bei Insolvenz) "teurer" (die Investoren verlangen für die Überlassung von Eigenkapital eine Risikoprämie).

Bilanzielle Abbildung der Eigenfinanzierung

Die Abbildung der Eigenfinanzierung in der Bilanz ist abhängig von der Rechtsform.

Sie umfasst für Kapitalgesellschaften (z.B. AG oder GmbH die Bilanzposten (§ 266 Abs. 3 A. HGB):

  • Gezeichnetes Kapital;
  • Kapitalrücklage;
  • Gewinnrücklagen;
  • Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

Dabei wird die Beteiligungsfinanzierung im Sinne einer Außenfinanzierung über die ersten beiden Bilanzposten (Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage) abgebildet, während die 3 folgenden Bilanzposten die mögliche Innenfinanzierung abbilden.

Weitere das Eigenkapital betreffende Regelungen enthält § 272 HGB.