Gewinnermittlung
Gewinnermittlung Definition
Bei den 3 Gewinneinkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit) sind die Einkünfte der steuerliche Gewinn (der vom handelsrechtlichen Gewinn in der Regel abweicht).
Gewinnermittlung bezeichnet die Ermittlung dieses steuerlichen Gewinns. Das Ergebnis der Gewinnermittlung ist dann beispielsweise ein Gewinn von 100.000 € im Geschäftsjahr 01, der mit Ertragsteuern wie der Einkommensteuer zu versteuern ist.
Gewinnermittlungsarten Übersicht
Für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns gibt es 4 Gewinnermittlungsarten:
- Betriebsvermögensvergleich mittels doppelter Buchführung und Bilanzierung (Regelfall);
- Einnahmenüberschussrechnung (Ausnahme / Vereinfachung für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Kaufleute mit geringen Umsätzen und Gewinnen, siehe Buchführungspflicht);
- Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG (vereinfachte Gewinnermittlung für Land- und Forstwirte);
- Tonnagebesteuerung: Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG.
Fazit
Bei den Gewinneinkunftsarten erfolgt die Gewinnermittlung standardmäßig mit dem Betriebsvermögensvergleich.
Davon gibt es 3 mögliche Ausnahmen / Vereinfachungen, die aber jeweils nur für eine beschränkte Gruppe gelten.