Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Definition
Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG ist eine (zwingende) Art für kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe, ihren Gewinn vereinfacht zu ermitteln (statt mit dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG).
Voraussetzungen
Was „klein“ ist, bestimmt § 13a Abs. 1 EStG:
- maximal 50 Tiereinheiten,
- maximal 20 Hektar selbst bewirtschaftete Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung,
- maximal 50 Hektar selbst bewirtschaftete Flächen der forstwirtschaftlichen Nutzung,
- eine weitere Grenze für selbst bewirtschaftete Flächen sogenannter Sondernutzungen.
Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann aber die Gewinnermittlung auch normal durch Betriebsvermögensvergleich oder unter Umständen Einnahmenüberschussrechnung erfolgen (§ 13a Abs. 2 EStG). Allerdings gilt das dann für 4 aufeinanderfolgende Wirtschaftsjahre, so dass Land- und Forstwirte nicht jährlich die für sie bessere Option der Gewinnermittlung (mit einem niedrigeren Gewinn und deshalb niedrigeren Steuern) auswählen können.
Vereinfachung
Die Vereinfachung liegt darin, dass zur Gewinnermittlung keine einfache oder doppelte Buchführung notwendig ist.
Die Gewinnermittlung erfolgt anhand der landwirtschaftlichen Flächen inklusive Zuschlägen für etwaige Tierbestände und dem Einbezug einiger Sondertatbestände (beispielsweise Sondergewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden).