Internes Rechnungswesen

Internes Rechnungswesen Definition

Das interne Rechnungswesen dient der Kontrolle und der Vorbereitung von Entscheidungen innerhalb des Unternehmens, insbesondere durch die Unternehmensleitung.

Bestandteile

Dazu gehören:

  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Finanzrechnung
  • Liquiditätsrechnung
  • Investitionsrechnung
  • Controlling
  • Betriebsstatistik.

Das interne Rechnungswesen erlaubt dann beispielsweise, auf Basis der Kosten Preise zu kalkulieren, zu sehen, ob die Finanzierung für das kommende Jahr (zumindest im Plan) gesichert ist, ob sich neue Investitionen voraussichtlich lohnen und deshalb durchgeführt werden sollten und vieles mehr.

Ohne diese Daten Entscheidungen zu treffen hieße, das Unternehmen im Blindflug zu steuern.

Relativ freie Gestaltung

Das interne Rechnungswesen unterliegt im Wesentlichen keinen gesetzlichen Regelungen, Unternehmen richten es so ein, wie es für ihre Zwecke passt.

Einige wenige Einschränkungen in der freien Ausgestaltung des internen Rechnungswesens gibt es allerdings: So verlangt § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB von Kaufleuten, Vermögensgegenstände in der Bilanz höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen und in § 255 Abs. 2 bis 3 HGB wird dann definiert, wie diese Herstellungskosten zu berechnen sind.

Diese Herstellungskosten muss die Kostenrechnung liefern können.

Ebenso verlangt die Sorgfaltspflicht nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder nach § 43 Abs. 1 GmbHG für GmbH-Geschäftsführer indirekt, dass die internen Zahlenwerke und Berichte, auf die sich unternehmerische Entscheidungen stützen, angemessen und korrekt sind.

Gegenstück: Externes Rechnungswesen

Das Gegenstück ist das externe Rechnungswesen, dass für Außenstehende (unter anderem: Aktionäre, Gläubiger, Finanzamt, Öffentlichkeit) Einblick in das Unternehmen gibt; zum Beispiel der Jahresabschluss / Konzernabschluss, der Lagebericht, oder die Steuerbilanz und Steuererklärungen.