Tragfähigkeitsprinzip

Tragfähigkeitsprinzip Definition

Das Tragfähigkeitsprinzip ist eines der möglichen Grundsätze zur Kostenverteilung; es verteilt die Gemeinkosten – die Kosten, die sich nicht direkt zuordnen lassen – danach, wie die Produkte die Kosten "verkraften" können.

Danach können Produkte mit hohen Verkaufspreisen mehr Kosten tragen und werden deshalb mit mehr Kosten belastet.

Das ist nicht verursachungsgerecht (da hohe Preise nicht automatisch hohe Kosten verursachen), lässt sich aber in manchen Fällen damit rechtfertigen, die Kostenrechnung einfach bzw. den Arbeitsaufwand gering zu halten.

Beispiel

Im Showroom eines Autohauses stehen nur zwei Autos, die jeweils die Hälfte des 100-Quadratmeter-Verkaufsraums beanspruchen: eine Luxuslimousine mit einem Netto-Verkaufspreis von 80.000 €, ein Kleinwagen mit einem Verkaufspreis von 20.000 €.

Ist die Miete 2.000 € monatlich, wäre es verursachungsgerecht, jedem der beiden Autos nach der jeweils beanspruchten Fläche die Hälfte der Kosten, also 1.000 € Mietkosten (als Teil der Vertriebskosten) zu belasten.

Nach dem Tragfähigkeitsprinzip hingegen würde – proportional zu den Verkaufspreisen – die Luxuslimousine mit 80 % der Kosten (= 1.600 €) und der Kleinwagen nur mit 20 % der Kosten (= 400 €) belastet.

Man sieht leicht, dass das Autohaus sich die wahren Vertriebskosten des Kleinwagens betreffend in die eigene Tasche lügt.

Diese nicht verursachungsgerechte Kostenverteilung zu Lasten der leistungsstarken Produkte führt im schlimmsten Fall zu Fehlentscheidungen ("Mit den Luxuslimousinen verdienen wir bei den hohen Kosten kein Geld – wir stellen die Produktion / den Verkauf ein.").

Die Vereinfachung könnte man hier darin sehen, dass die jeweils pro Auto benötigten Quadratmeter nicht ausgemessen werden müssen (ein schwaches Argument); die Verkaufspreise der Autos hingegen sind bereits im System hinterlegt und man legt die Kosten einfach proportional dazu um.

Im Beispiel wurde die Tragfähigkeit am Verkaufspreis festgemacht, alternativ könnte man auch Deckungsbeiträge als Grundlage verwenden.

Alternative Begriffe: Kostentragfähigkeitsprinzip.