Joint Venture

Joint-Venture Definition

Bei einem Joint Venture tun sich 2 oder mehr Unternehmen zusammen und etablieren gemeinsam ein neues Unternehmen, ein Gemeinschaftsunternehmen.

Manchmal wird der Begriff entsprechend seiner ursprünglichen Bedeutung – es heißt ja eigentlich nur "gemeinsames unternehmerisches Vorhaben" – auch für nur vertraglich basierte Kooperationen (ohne Gründung eines neuen Gemeinschaftsunternehmens) verwendet (Contractual Joint Venture).

Joint Ventures sind (nur) eine mögliche Form der Kooperation von Unternehmen.

Gründe / Vorteile

  • Investitionen, Kosten, Risiken teilen (aber natürlich dann auch die Erträge);
  • Stärken der beteiligten Unternehmen zusammenführen, etwa: Marktkenntnis, Marktzugang, Innovationsfähigkeit;
  • Teilweise werden Joint Ventures von Staaten erzwungen, indem sie in ihrem Land nur Unternehmen zulassen, an denen heimische Partner beteiligt sind.

Probleme / Nachteile

  • Langsamer, längere Entscheidungswege (man muss sich mit dem Partner abstimmen, kann keine direkten, schnellen Weisungen geben);
  • Wissen / Know-How wird geteilt, abgegeben;
  • Die Partnerunternehmen verfolgen eventuell vorrangig nur die eigenen Interessen;
  • Während Unternehmen in der Regel auf eine unendliche Lebenszeit angelegt sind, sind Joint Ventures teils nur für eine begrenzte Zeit der Zusammenarbeit oder bis zum Erreichen eines Ziels ausgelegt.

Beispiel

Beispiel Joint Venture

Ein Automobilhersteller (Auto AG) und ein Batteriehersteller (Batterie GmbH) gründen ein Joint Venture in Form einer GmbH, die Elektroantrieb GmbH.

Sowohl die Auto AG als auch die Batterie GmbH beteiligen sich mit jeweils 50 % am Stammkapital der Elektroantrieb GmbH (man spricht aufgrund der Kapitalbeteiligung von einem Equity Joint Venture); sie verfügen dadurch über gleiche Stimmrechte bzw. Mitspracherechte.

Zudem bringen beide Partner ihr technologisches Know-how ein, zum Beispiel durch die Entsendung von Mitarbeitern.