Dienstvertrag

Dienstvertrag Definition

Ein Dienstvertrag verpflichtet einen Vertragspartner (z.B. Angestellte), die vereinbarten Dienste zu leisten (z.B. im Controlling zu arbeiten) und den anderen Vertragspartner (z.B. Unternehmen), die vereinbarte Vergütung (z.B. Gehalt) zu zahlen (§ 611 Abs. 1 BGB).

Der bekannteste Dienstvertrag ist sicher der Arbeitsvertrag, aber auch (freie) Verträge mit einem Anwalt (Beratung, Vertretung vor Gericht) oder einem Nachhilfelehrer sind i.d.R. Dienstverträge.

Bei einem Dienstvertrag schuldet der Leistende im Gegensatz zu einem Werkvertrag keinen Erfolg, sondern lediglich, dass er tätig wird.

Beispiel

Ein Unternehmen beauftragt mit einem Dienstvertrag einen Dozenten, ein Ein-Tages-Seminar über "Künstliche Intelligenz (KI)" für eine Gruppe von 10 Mitarbeitern zu halten.

Der Dozent schuldet lediglich die Tätigkeit – das Seminar halten –, nicht einen Erfolg ("Alle Mitarbeiter sind danach KI-Experten").