Definition
Ein Dienstvertrag verpflichtet einen Vertragspartner (zum Beispiel Angestellte), die vereinbarten Dienste zu leisten (zum Beispiel im Controlling zu arbeiten) und den anderen Vertragspartner (Unternehmen), die vereinbarte Vergütung (Gehalt) zu zahlen (§ 611 Abs. 1 BGB).
Der bekannteste Dienstvertrag ist sicher der Arbeitsvertrag, aber auch (freie) Verträge mit einem Anwalt (Beratung, Vertretung vor Gericht) oder einem Nachhilfelehrer sind in der Regel Dienstverträge.
Bei einem Dienstvertrag schuldet der Leistende im Gegensatz zu einem Werkvertrag keinen Erfolg, sondern lediglich, dass er tätig wird.
Beispiel
Ein Unternehmen beauftragt mit einem Dienstvertrag einen Dozenten, ein Ein-Tages-Seminar über "Künstliche Intelligenz (KI)" für eine Gruppe von 10 Mitarbeitern zu halten.
Der Dozent schuldet lediglich die Tätigkeit – das Seminar halten –, nicht einen Erfolg ("Alle Mitarbeiter sind danach KI-Experten").
Selbsttest: Dienstvertrag
Aufgabe: Dienstvertrag
Ein Unternehmen engagiert einen IT-Berater für 3 Monate zur Optimierung seiner EDV-Systeme. Was schuldet der IT-Berater: die Durchführung der Beratungstätigkeit oder ein bestimmtes Optimierungsergebnis? Ordne den Vertrag ein und begründe.
Es handelt sich um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Der IT-Berater schuldet die Erbringung seiner Beratungsleistungen (Tätigkeit), nicht ein konkretes Ergebnis wie eine messbare Leistungssteigerung. Würde dagegen ein konkreter Erfolg geschuldet (z. B. „Das System läuft nach Abschluss 30 % schneller"), läge ein Werkvertrag vor. Der Unterschied liegt in der Erfolgsbezogenheit.