Vertrag

Vertrag Definition

Der Vertrag wird allgemein in den §§ 145 - 157 BGB geregelt; er hat meist zwei Vertragsparteien (z. B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag), kann aber auch mehr haben (z. B. Gesellschaftsvertrag).

Zustandekommen eines Vertrags

Ein Vertrag wird üblicherweise dadurch geschlossen, dass einer "das Spiel beginnt", d. h. einen Antrag macht (§§ 145, 146 BGB) und der andere oder die anderen diesen annehmen (§§ 147 ff. BGB).

Man denkt bei Vertrag an ein schriftliches Dokument, die meisten Verträge werden aber alltäglich mündlich geschlossen (wenn man einkauft, einen Fahrschein zieht, einen Getränkeautomaten nutzt usw.).

Beispiel: (Kauf)vertrag beim Bäcker

Antrag (Kunde): "Bitte zwei Brezeln." – Annahme (Bäcker): "Gerne."

Grundsatz: Vertragsfreiheit

Für Verträge gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (mit Ausnahmen), d. h. man kann i. d. R. frei entscheiden, mit wem, worüber und in welcher Form man Verträge schließt.

Vertragsarten / Vertragstypen

Gängige Vertragsarten sind: