Definition
Ein Werklieferungsvertrag ist auf die Lieferung einer herzustellenden oder zu erzeugenden beweglichen Sache gerichtet (vgl. § 650 BGB).
Alternative Begriffe: Werkliefervertrag.
Beispiel
Eine Fluggesellschaft beauftragt einen Textilhersteller, mit ausgewählten Stoffen in den Unternehmensfarben der Fluggesellschaft Uniformen für Piloten zu fertigen.
Die Kriterien sind erfüllt: die Uniformen sind herzustellen (lagen noch nicht fertig im Laden oder Lager) und sie sind "beweglich" (im Gegensatz zu Immobilien).
Anwendung von Kaufrecht bzw. Werkvertragsrecht
Obwohl der Werklieferungsvertrag Elemente eines Werkvertrags (Herstellung einer Sache) und eines Kaufvertrags (Lieferung einer Sache) enthält, finden nach § 650 BGB die Kaufvorschriften des BGB Anwendung.
Bei nicht vertretbaren Sachen (vertretbare Sachen sind nach § 91 BGB bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden; die Uniformen im Beispiel wären nicht vertretbar: sie sind spezifisch nach Kundenwünschen in den Unternehmensfarben gefertigt und können nicht einfach auf dem Markt abgesetzt werden), sind einige Regelungen für Werkverträge entsprechend anzuwenden (§ 650 Abs. 1 Satz 3 BGB).
Selbsttest: Werklieferungsvertrag
Aufgabe: Werklieferungsvertrag
Eine Fluggesellschaft bestellt bei einer Textilfirma 500 Uniformen in ihren Unternehmensfarben. Die Uniformen werden eigens gefertigt und sind kein Lagerprodukt. Handelt es sich um einen Werklieferungsvertrag? Begründe mit den Merkmalen des § 650 BGB und nenne das anzuwendende Recht.
Ja, es liegt ein Werklieferungsvertrag nach § 650 BGB vor. Die Uniformen müssen eigens hergestellt werden (keine Lagerware) und sind bewegliche Sachen. Da es sich um individuell angefertigte (nicht fungible) Sachen handelt, gilt primär Kaufrecht, ergänzt durch Werkvertragsrecht nach § 650 Abs. 1 S. 3 BGB. Wären die Uniformen fungible Standardwaren, gälte ausschließlich Kaufrecht.