Werklieferungsvertrag

Werklieferungsvertrag Definition

Ein Werklieferungsvertrag ist auf die Lieferung einer herzustellenden oder zu erzeugenden beweglichen Sache gerichtet (vgl. § 650 BGB).

Alternative Begriffe: Werkliefervertrag.

Beispiel

Beispiel: Werklieferungsvertrag

Eine Fluggesellschaft beauftragt einen Textilhersteller, mit ausgewählten Stoffen in den Unternehmensfarben der Fluggesellschaft Uniformen für Piloten zu fertigen.

Die Kriterien sind erfüllt: die Uniformen sind herzustellen (lagen noch nicht fertig im Laden oder Lager) und sie sind "beweglich" (im Gegensatz zu Immobilien).

Anwendung von Kaufrecht bzw. Werkvertragsrecht

Obwohl der Werklieferungsvertrag Elemente eines Werkvertrags (Herstellung einer Sache) und eines Kaufvertrags (Lieferung einer Sache) enthält, finden nach § 650 BGB die Kaufvorschriften des BGB Anwendung.

Bei nicht vertretbaren Sachen (vertretbare Sachen sind nach § 91 BGB bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden; die Uniformen im Beispiel wären nicht vertretbar: sie sind spezifisch nach Kundenwünschen in den Unternehmensfarben gefertigt und können nicht einfach auf dem Markt abgesetzt werden), sind einige Regelungen für Werkverträge entsprechend anzuwenden (§ 650 Abs. 1 Satz 3 BGB).