Nachrangiges Darlehen
Nachrangdarlehen Definition
Ein nachrangiges Darlehen ist ein Darlehen, das im Falle einer Insolvenz in dem Sinne nachrangig behandelt wird, als es erst nach den anderen Verbindlichkeiten bedient wird.
Das heißt: die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt erst, nachdem alle anderen (nicht nachrangigen) Gläubiger (zum Beispiel Lieferanten, Banken) in voller Höhe ausbezahlt wurden.
Rangordnung
Nachrangige Darlehen stehen jedoch im Rang vor dem Eigenkapital, das heißt, bevor im Falle einer Insolvenz die Eigentümer Geld zurück erhalten, müssen alle nachrangigen Darlehen in voller Höhe bedient werden.
Diese Rangordnung tritt somit dann in Kraft, wenn im Falle einer Insolvenz die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, alle Schulden zu bedienen.
Das damit verbundene höhere Risiko der nachrangigen Darlehen wird in der Regel durch einen gegenüber „normalen“ Krediten höheren Zins oder eine zusätzliche Gewinnbeteiligung (Equity kicker) vergütet.
Rangrücktrittserklärung
Die Nachrangigkeit des Darlehens wird durch eine sogenannte Rangrücktrittserklärung (zum Beispiel als Teil der Kreditvereinbarung) erreicht.
Durch die Nachrangigkeit kann der Ausweis des Darlehens in der Überschuldungsbilanz als Verbindlichkeit unterbleiben. Aus diesem Grund wird die Nachrangigkeit oftmals auch nicht gleich zu Beginn des Kreditverhältnisses, sondern im Krisenfalle etwa für Gesellschafterdarlehen vereinbart.
Beispiel
Ein Unternehmen ist finanziert mit:
- Eigenkapital in Höhe von 500.000 Euro;
- einem Nachrangdarlehen in Höhe von 200.000 Euro, das von einem Investor gewährt wurde, verzinst mit 8 %;
- einem Bankkredit seitens der Hausbank in Höhe von 300.000 Euro, verzinst mit 5 %.
Solange alles gut ist, wird das Nachrangdarlehen höher verzinst als die übrigen Verbindlichkeiten wie der Bankkredit.
Gerät das Unternehmen aber in eine Insolvenz und stehen beispielsweise nur 400.000 Euro als Verteilungsmasse zur Verfügung, werden diese wie folgt bedient:
- die Bank erhält die kompletten 300.000 Euro zurück;
- der Investor erhält von seinem Nachrangdarlehen 100.000 Euro zurück, die restlichen 100.000 Euro sind für ihn verloren;
- die Eigentümer erhalten nichts.
Interpretation
Nachrangdarlehen kombinieren Fremdkapitalmerkmale (prinzipieller Rückzahlungsanspruch, Verzinsungsanspruch, keine Mitspracherechte,) mit Eigenkapitalmerkmalen (Risiko- bzw. Verlustbeteiligung); deshalb sind sie Mezzanine-Kapital.
Bilanzierung nachrangiges Darlehen
Nachrangige Darlehen werden in der Bilanz als Verbindlichkeiten (zum Beispiel in dem Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, § 266 Abs. 3 C.2 HGB) ausgewiesen und gehen somit in die Fremdkapitalquote ein.
Im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, zum Beispiel im Zuge einer Bilanzanalyse oder eines Ratings, werden nachrangige Darlehen aber regelmäßig wirtschaftlich als Eigenkapital gewertet.