Nominalzins

Nominalzins Definition

Der Nominalzins ist der vereinbarte, auf einem Angebot, Vertrag oder Wertpapier “aufgedruckte“ Zins.

Beispiele

Sie legen 10.000 € bei der Bank zu 2 % als Festgeld an, so dass Sie jährlich 200 € Zinsen erhalten. Der Nominalzins ist 2 %.

Sie nehmen einen Kredit bei der Bank in Höhe von 100.000 € auf und zahlen jährlich 5 % Zinsen auf die 100.000 €, das heißt 5.000 €. Der Nominalzins ist 5 %.

Der Nominalzins ist also der Zins, wie man ihn intuitiv versteht.

Abgrenzung zu Effektivzins und Realzins

Der Begriff Nominalzins wird vor allem verwendet, um von zwei anderen Zinsen abzugrenzen:

  • vom Effektivzins (der effektive = wirkliche Zins): wenn Sie von der Bank zum Beispiel von dem Kredit nur 98.000 € ausbezahlt bekommen (Disagio von 2.000 €), aber auf die 100.000 € die 5 % zahlen müssen, ist der effektive Zins höher als 5 %: Sie zahlen 5.000 € Zins für 98.000 € Kredit;
  • vom Realzins, dieser berücksichtigt die Inflation: wenn Sie 2 % Zinsen erhalten, die Inflation (Preissteigerung) aber ebenfalls 2 % beträgt, ist der Realzins 0 % (das Geldvermögen wurde zwar nominal von 10.000 € um 200 € auf 10.200 € gesteigert, die Kaufkraft ist aber unverändert; der Realzins ist also inflationsbereinigt).

Alternative Begriffe: Nominalverzinsung, Nominalzinssatz.