Bezugsverhältnis

Bezugsverhältnis Definition

Das Bezugsverhältnis gibt das Verhältnis des bestehenden „alten“ Grundkapitals zum „neuen“ Grundkapital aus der Kapitalerhöhung an.

Ein Bezugsverhältnis von 4:1 sagt zum Beispiel aus, dass ein Altaktionär für 4 Aktien, die er besitzt, eine neue Aktie beziehen darf (dieses Bezugsrecht kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden).

Beispiele

Beispiel Bezugsverhältnis

Eine Aktiengesellschaft erhöht mittels einer ordentlichen Kapitalerhöhung ihr Grundkapital von 400.000 Aktien um 100.000 Aktien auf 500.000 Aktien.

Üblicherweise erhalten die bisherigen Aktionäre (welche die 400.000 Aktien halten) ein Bezugsrecht, das heißt, eine Art Vorkaufsrecht auf die neuen 100.000 Aktien.

Warum? Damit sie ihren Anteil an dem Unternehmen halten können (wenn sie dies möchten).

Hat ein Aktionär bisher beispielsweise 25 % der 400.000 Aktien, also 100.000 Aktien, und möchte er diesen Anteil beibehalten, müsste er bei der Kapitalerhöhung 25.000 Aktien hinzukaufen; er hält dann 125.000 Aktien von 500.000 Aktien, das sind weiterhin 25 %.

Bezugsverhältnis berechnen

Das Bezugsverhältnis ist: Bisherige Aktien / Neue Aktien = 400.000 / 100.000 = 4:1.

Der obige Aktionär kann bei einem Bezugsverhältnis von 4:1 also für je 4 alte Aktien eine neue kaufen; und für 100.000 Aktien dann entsprechend 25.000 Aktien.

Wahlrecht

Der Aktionär muss aber keine neuen Aktien kaufen (und kann das vielleicht auch gar nicht, weil er kein Geld hat). Dann kann er seine Bezugsrechte über die Börse verkaufen und andere Anleger können damit die neuen Aktien erwerben.

In dem Fall hat der Aktionär nach der Kapitalerhöhung nur noch einen Anteil von 100.000 Aktien zu 500.000 Aktien und somit nur noch 20 % (vorher hatte er 25 %).

Weiteres Beispiel

Für ein detaillierteres Beispiel zum Bezugsverhältnis wird auf das Beispiel zur ordentlichen Kapitalerhöhung verwiesen.