Grundkapital

Grundkapital Definition

Das Grundkapital bezeichnet den Teil des Kapitals bzw. Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft (AG), der sich durch Multiplikation der ausgegebenen Aktien mit dem Nennwert der Aktien – bzw. bei Stückaktien mit dem rechnerischen Nennwert der Aktien – ergibt.

Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer AG beträgt 50.000 € (Mindestkapital, § 7 AktG). Das Grundkapital darf nicht an die Aktionäre zurückgewährt werden (§ 57 Abs. 1 Satz 1 AktG).

Die Höhe des Grundkapitals einer AG ist aus der Passivaseite der Bilanz unter dem Posten Gezeichnetes Kapital (§ 266 Abs. 3 A. I. HGB) und aus dem Handelsregister ersichtlich.

Wurde das Grundkapital von den Anteilseignern nicht (vollständig) eingezahlt, sind ausstehende Einlagen zu bilanzieren.

Das Grundkapital kann durch verschiedene Aktienarten (Stückaktien, Namensaktien etc.) aufgebracht werden, wobei dann der auf jede Aktiengattung entfallende Betrag des Grundkapitals in der Bilanz gesondert anzugeben ist (§ 152 Abs. 1 Satz 2 AktG).

Alternative Begriffe: Aktienkapital, Nennkapital, Nominalkapital, share capital (englisch).

Beispiel Grundkapital

Beispiel: Grundkapital AG

Eine neu gegründete Aktiengesellschaft gibt 100.000 Aktien mit einem Nennwert von jeweils 1 € an ihre beiden Gründer aus (die dadurch Aktionäre werden):

  • Gründer A zeichnet 50.000 Aktien,
  • Gründer B zeichnet ebenfalls 50.000 Aktien.

Alternative Aufbringung/Einteilung des Grundkapitals

Alternativ hätten auch 20.000 Aktien mit einem Nennwert von 5 € oder 10.000 Aktien mit einem Nennwert von 10 € oder 2 Aktien mit einem Nennwert von 50.000 € ausgegeben werden können — 1 € Nennwert ist lediglich die Untergrenze.

Die Stückelung in eine Vielzahl von Aktien erleichtert die Handelbarkeit (bei 50.000 € Nennwert könnte Gründer A nur die eine Aktie ganz oder gar nicht verkaufen, er könnte keine Teilbeträge abgeben) und der Preis der Aktien ist geringer und damit optisch günstiger.

Das Grundkapital beträgt 100.000 € und wird in der Bilanz unter dem Posten Gezeichnetes Kapital verbucht.

Die Aktionäre können jederzeit sehen, welchen Anteil sie an der AG haben: Gründer A z.B. hat 50.000 Aktien mit jeweils 1 € Nennwert, d.h. in Summe 50.000 €. Da das Grundkapital 100.000 € beträgt, gehören ihm 50 % des Unternehmens (Beteiligungsquote).

Nennwert vs. Aktienwert

Der Nennwert bleibt konstant (hier 1 €) und hat mit dem Wert / Preis der Aktie wenig zu tun. Der Aktienwert bestimmt sich nach Angebot und Nachfrage und ändert sich an der Börse im Sekundentakt, vgl. Marktkapitalisierung.

Grundkapital bzw. Gezeichnetes Kapital einer Aktiengesellschaft
Bilanz
Anlagevermögen 100.000 € Gezeichnetes Kapital 100.000 €
Umlaufvermögen ... € Kapitalrücklage ... €
... ... € ... ... €

Gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital ist laut § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist.

Grundkapitalerhöhung

Vgl. bzgl. einer Erhöhung des Grundkapitals das Beispiel zur ordentlichen Kapitalerhöhung.

Verlust des Grundkapitals

Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz (z.B. Halbjahres-, Quartals- oder Monatsbilanz) oder ist bei pflichtgemäßen Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, hat der Vorstand unverzüglich eine (außerordentliche) Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen (§ 92 Abs. 1 AktG).

Grundkapital vs. Stammkapital

Bei einer GmbH spricht man nicht von Grundkapital, sondern von Stammkapital (vgl. § 5 GmbHG). Das Stammkapital wird in der Bilanz ebenfalls unter dem Posten Gezeichnetes Kapital ausgewiesen.

Ausstehende Einlagen

Die Behandlung ausstehender Einlagen richtet sich danach, ob diese durch das Unternehmen von den Anteilseignern eingefordert wurden oder (noch) nicht. Vgl. Gezeichnetes-Kapital.