Funktionszeit

Funktionszeit Definition

Funktionszeit bedeutet, dass das Unternehmen für einzelne Bereiche wie den Kundenservice oder auch für alle Bereiche Zeiten (zum Beispiel 9 bis 17 Uhr) festlegt, in welchen diese Bereiche funktionsfähig – das heißt erreich- und ansprechbar, mit ausreichend Mitarbeitern besetzt – sein müssen.

Dabei geht es nicht nur um externe Erreichbarkeit für Kunden, sondern auch um interne Ansprechbarkeit (der Geschäftsführer ruft um 10 Uhr im Controlling an und keiner ist da ...).

Regelungen und Voraussetzungen

Mitarbeiter regeln Arbeitszeiten autonom

Wie genau diese Funktionsfähigkeit gewährleistet wird, können die Bereiche / Teams selbst absprechen.

Festgelegte Anwesenheitszeiten für einzelne Mitarbeiter gibt es nicht, aber in der Regel eine Rahmenarbeitszeit (zum Beispiel von 7 bis 20 Uhr), die geleisteten Arbeitszeiten der einzelnen Mitarbeiter können auf Arbeitszeitkonten festgehalten werden.

Voraussetzungen

  • Mitarbeiter müssen sich gegenseitig vertreten können (Qualifikation);
  • hoher Abstimmungsaufwand (aber dezentral und eigenständig ohne dass Führungskräfte oder Planungsabteilungen belastet werden);
  • Kollegialität gefragt (man muss sich einigen – keiner macht Ansagen);
  • Betriebsrat muss eingebunden werden.