Pigou-Steuer

Pigou-Steuer Definition

Eine sog. Pigou-Steuer dient dazu, negative externe Effekte, die durch die Produktion oder den Konsum entstehen, zu internalisieren, d.h., dafür zu sorgen, dass der Verursacher sie in sein Kalkül bzw. seine "Kostenrechnung" einbeziehen muss und deshalb geringere schädliche Mengen in Umlauf gebracht oder verbraucht werden.

Bei der Pigou-Steuer muss der Verursacher eines negativen externen Effekts eine Steuer entrichten; die Steuer erhöht die Grenzkosten des Produzenten oder Konsumenten, dadurch bekommt der externe Effekt eine Art Preis und wird internalisiert.

Im Optimalfall sollte der Preis / die Steuer dem durch den externen Effekt verursachten Schaden entsprechen.

Beispiel

Angenommen, der Benzinpreis würde keine Steuern enthalten und sich entsprechend Angebot und Nachfrage festsetzen.

Der Ressourcenverbrauch des zugrunde liegenden Rohstoffs wird durch den Benzinpreis (marktwirtschaftlich) vergütet.

Allerdings ist mit dem Verbrauch von Treibstoffen auch eine Umweltbelastung verbunden, die zunächst nicht vergütet wird (der externe Effekt).

Wird nun eine Pigou-Steuer auf den Verbrauch erhoben (z.B. durch eine Mineralölsteuer), die genau die verursachten Schäden ausgleicht, wird das Benzin teurer, der Verbraucher zahlt für den externen Effekt und bezieht die höheren Kosten in seine Kalkulation ein (muss ich die Fahrt machen? fahre ich mit dem Zug?)

An dem Beispiel sieht man aber auch, dass dafür zum einen entsprechende Daten (Höhe der Umweltschäden; welcher Anteil ist durch den Straßenverkehr verursacht) vorliegen müssen, um die korrekte Höhe der Pigou-Steuer ermitteln zu können; zum anderen bedeutet das noch nicht, dass durch das eingenommene Geld die Umweltschäden behoben werden können bzw. dass das Geld überhaupt dafür eingesetzt wird.

Das Gegenstück ist eine Pigou-Subvention, die im Falle positiver externer Effekte eingesetzt werden kann.