Wohlfahrt

Wohlfahrt Definition

Der Begriff Wohlfahrt hat in der VWL eine andere Bedeutung als umgangssprachlich zum Beispiel in "Wohlfahrtsstaat".

Wohlfahrt: Konsumentenrente plus Produzentenrente

Als Wohlfahrt im Sinne der Mikroökonomie wird die Summe aus Konsumentenrente und Produzentenrente – die Gesamtrente – bezeichnet.

Beispiel

Bezogen auf das Beispiel zum Marktgleichgewicht war die Konsumentenrente 12,5 und die Produzentenrente ebenfalls 12,5.

Daraus ergibt sich eine Gesamtwohlfahrt von 25.

Die Gesamtwohlfahrt ist in der Grafik die gesamte eingefärbte Fläche (die Konsumentenrente ist die obere Dreiecksfläche, die Produzentenrente die untere Dreiecksfläche):

Wohlfahrt

Zur Erinnerung: Konsumentenrente ist der Vorteil (aggregiert über die gesamte Käuferschaft gesehen), der sich daraus ergibt, dass der Gleichgewichtspreis unter dem Preis liegt, den manche der Konsumenten zu zahlen bereit wären.

Analog ist die Produzentenrente der Vorteil (über alle Anbieter / Unternehmen gesehen), der sich daraus ergibt, dass der Gleichgewichtspreis über dem Preis liegt, zu dem manche der Anbieter zu verkaufen bereit wären.

Wohlfahrtsänderungen

Wirtschaftspolitische Maßnahmen bzw. Eingriffe in den Markt wie beispielsweise gesetzliche Mindestpreise oder Höchstpreise oder auch Steuern auf Güter (die die Preise erhöhen) führen zu einem Abweichen vom (ursprünglichen) Marktgleichgewicht; das gilt analog für Situationen, in denen der Wettbewerbsmarkt ausgehebelt ist, zum Beispiel im Falle eines Monopols.

In diesen Fällen kann man analysieren, inwiefern die Gesamtwohlfahrt (bzw. deren Bestandteile Konsumenten- und Produzentenrente) beeinträchtigt werden, man spricht von einem Wohlfahrtsverlust. So verringert sich zum Beispiel die Konsumentenrente, wenn der Gleichgewichtspreis steigt und die Gleichgewichtsmenge fällt.

Dabei muss man aber auch den Wohlfahrtszuwachs etwa durch Steuer(einnahmen) mit in die Betrachtung einbeziehen.