Asymmetrische Information

Asymmetrische Information Definition

Asymmetrische Information bzw. Informationsasymmetrie liegt vor, wenn ein Vertragspartner (zum Beispiel ein Versicherungsnehmer, ein Arbeitnehmer oder ein Verkäufer) für das Geschäft (Versicherungs-, Arbeits- oder Kaufvertrag) bedeutsame Informationen hat, die der andere Partner (Versicherung, Arbeitgeber oder Kunde) nicht hat.

Man könnte das einfach als ungleichen Informationsstand zwischen potentiellen Vertragspartnern bzw. als Informationsvorsprung einer Partei bezeichnen – und dieser führt zu Problemen.

Bei asymmetrischer Information ist eine der Annahmen eines vollkommenen Marktes (vollständige Information für alle) entfallen und es kommt potentiell zu einer Form des Marktversagens.

Probleme

Informationsasymmetrien führen vor allem zu den Problemen der

  • Adversen Selektion (tritt vor Vertragsabschluss auf; eine Versicherung zieht beispielsweise „schlechte Kunden“ an, nämlich die, welche aufgrund ihrer Risikofaktoren von einer Versicherung am meisten profitieren während gute Kunden durch hohe Tarife abgeschreckt werden) sowie
  • Moral Hazard (tritt nach Vertragsabschluss auf; „Gut Versicherte“ gehen beispielsweise nachlässig oder risikoreich mit ihrem Auto um, die Versicherung zahlt ja bei Wetterschäden oder Diebstahl).

Beispiele

Beispiele für Asymmetrische Informationsverteilung

Ein Interessent für einen Gebrauchtwagen, der sich den Wagen anschaut, hat weniger Informationen über das Auto, als der Verkäufer, der das Auto vielleicht jahrelang gefahren ist und alle Macken, etwaige Unfälle und sonstigen Probleme kennt (auf dem Neuwagenmarkt tritt das Problem weniger auf, hier gibt es Testberichte, Erfahrungen anderer Autofahrer und so weiter).

Ebenso weiß ein Arbeitgeber zunächst wenig über den Bewerber (ist er faul, nicht geeignet ...?) und eine Autoversicherung weiß wenig über einen Antragsteller (Raser, ein schlechter Autofahrer ...?).

Abhilfe

Diese vorliegenden Informationsasymmetrien versucht man dann zu überwinden, zum Beispiel durch Verpflichtungen zur Informationsoffenlegung, Zeugnisse, Referenzen und Bewerbungsgespräche und so weiter.

Fazit

Informationsvorsprünge einer Seite gegenüber einer anderen Seite sind in Märkten allgegenwärtig und ergeben sich von selbst (ein Arbeitnehmer kennt sich selbst am besten, ein langjähriger Autobesitzer kennt sein Auto am besten und so weiter).

Daraus erwachsen aber Probleme, da die schlechter informierte Seite sich darüber im klaren ist, misstrauisch wird und dadurch eventuell Vertragsabschlüsse verhindert und die Funktionsfähigkeit von Märkten beeinträchtigt werden – wenn nichts dagegen unternommen werden könnte.

Es gibt aber viele standardisierte Lösungsansätze, die Probleme der Adversen Selektion und des Moral Hazard zu mindern.

Diese Lösungen sind im Alltag überall (ohne dass der Begriff Informationsasymmetrie fällt):

  • "Ich als Arbeitgeber weiß nicht, wie gut Sie arbeiten – deshalb möchte ich vor Abschluss des Arbeitsvertrags Ihre Zeugnisse sehen.“ (der Informationsvorsprung des Arbeitnehmers bzw. der Informationsrückstand des Arbeitgebers nehmen dadurch ab);
  • "Ich als Autoversicherung befürchte, dass Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht sehr pfleglich mit Ihrem Auto umgehen – deshalb vereinbare ich mit Ihnen einen hohen Selbstbehalt im Schadensfall.“ (das potentielle „moralisch fragwürdige Verhalten“ des Autohalters nach Vertragsabschluss wird unwahrscheinlicher).