Insolvenz

Insolvenz Definition

"In Insolvenz gehen" bedeutet, dass die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstände usw.) einen Insolvenzantrag bei Gericht stellen (müssen). Geregelt wird die Insolvenz in der Insolvenzordnung (InsO).

Es gibt zwei Gründe dafür, dass ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss:

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): das Unternehmen kann seine fälligen Verpflichtungen (Rechnungen, Gehälter, Zinsen, Tilgungen) nicht bezahlen, dieser Insolvenzgrund gilt für alle Unternehmen;
  • bei juristischen Personen gibt es einen zweiten Insolvenzgrund, der zu prüfen ist: Überschuldung (§ 19 InsO): das Vermögen des Unternehmens deckt nicht mehr seine Schulden (Beispiel: Immobilie im Wert von 1 Mio. €, Bankschulden 1,5 Mio. €, sonst nichts); es sind weitere Voraussetzungen des § 19 InsO zu prüfen.

Daneben gibt es noch die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), bei der jedoch nur der Schuldner (das Unternehmen, nicht die Gläubiger) Insolvenzantrag stellen kann (drohend heißt hier: die Geschäftsleitung sieht eine Zahlungsunfähigkeit kommen, sie ist aber noch nicht eingetreten). Diese Möglichkeit, freiwillig Insolvenz anzumelden, soll zu einem frühzeitigen Handeln ermutigen, die Rettungschancen sind dann oft höher.

Das Gericht eröffnet ein Insolvenzverfahren und bestellt i.d.R. einen externen Insolvenzverwalter, z.B. einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt. Die bisherige Geschäftsleitung verliert dadurch die Kontrolle über das Unternehmen. Der Insolvenzverwalter bestimmt von nun an und prüft, wie es für das Unternehmen weiter gehen kann: lässt sich das Unternehmen retten (Sanierung) oder muss es abgewickelt werden (Liquidation)?

In selteneren Fällen kann das Gericht auf Antrag ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung anordnen, dann arbeitet die Geschäftsleitung weiter, bekommt aber einen Sachwalter als "Aufpasser" an die Seite gestellt.

Alternative Begriffe: Firmeninsolvenz, Unternehmensinsolvenz.