Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Definition Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ist ein Instrument der Kostenrechnung in Form einer Tabelle, die
- in den Zeilen die verschiedenen (Gemein-)Kostenarten und
- in den Spalten die Kostenstellen
auflistet.
Der Betriebsabrechnungsbogen dient dazu,
- die Gemeinkosten über Umlageschlüssel auf die Kostenstellen zu verteilen (dies ermöglicht auch eine Kostenkontrolle der jeweiligen Kostenstelle) und
- die Zuschlagssätze für die Kostenträger (Produkte) zu ermitteln.
Alternative Begriffe: Betriebsabrechnung.
Bei den Kostenarten werden deshalb nur die Gemeinkosten einbezogen, da die Einzelkosten per Definition direkt den Kostenträgern bzw. Produkten zugerechnet werden können.
Aufgaben des Betriebsabrechnungsbogens
Der BAB hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Verteilung der Gemeinkosten auf die sie verursachenden Kostenstellen über Schlüssel (z.B. wird die Miete den einzelnen Kostenstellen wie Produktion, Verwaltung, Vertrieb etc. in der Regel über die qm der in Anspruch genommenen Flächen (= Umlageschlüssel) zugerechnet);
- Verrechnung der Gemeinkosten zwischen den Kostenstellen (z.B. werden die von der Kostenstelle "Kantine" geleisteten Essen den verbrauchenden Kostenstellen "belastet", z.B. entsprechend der Mitarbeiteranzahl (= Umlageschlüssel) der einzelnen Abteilungen); vgl. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung;
- Berechnung der Gemeinkostenzuschlagssätze für die Kostenträgerrechnung.
Aufbau des BAB
In den Spalten des BAB werden in der Regel zunächst die Hilfskostenstellen erfasst, anschließend die Hauptkostenstellen.
Bei den Hilfskostenstellen handelt es sich um Kostenstellen, deren Kosten nicht unmittelbar auf die Produkte, sondern zunächst auf die Hauptkostenstellen weiterverrechnet werden.
Zu den Hilfskostenstellen zählen z.B. die Kantine, der Fuhrpark oder die Instandhaltungsabteilung, d.h. die Abteilungen, die für andere unterstützend tätig sind.
Die Kosten der Hauptkostenstellen hingegen werden entsprechend dem Kalkulationsschema den Kostenträgern bzw. Produkten belastet.
Umlageschlüssel
Bei der Verteilung der Gemeinkosten auf die verschiedenen Kostenstellen sollte ein möglichst verursachungsgerechter Schlüssel für die Umlage verwendet werden.
Dabei kommen
- Mengenschlüssel: z.B. Mietnebenkosten nach qm oder
- Wertschlüssel: z.B. freiwillige Sozialleistungen im Verhältnis zu den Lohn- und Gehaltssummen der einzelnen Kostenstellen
zum Einsatz.
Betriebsabrechnungsbogen Beispiel
Beispiel: Betriebsabrechnungsbogen
Der Aufbau eines Betriebsabrechnungsbogens soll anhand eines einfachen Beispiels mit nur 4 Kostenstellen und 3 Gemeinkostenarten erklärt werden.
Unter den Kostenbereich "Material" fallen dabei Abteilungen/Kostenstellen wie Einkaufsabteilung, Eingangslager, Wareneingangsprüfung etc.
Gemeinkostenart | Summe | Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb |
---|---|---|---|---|---|
Gehälter | 50.000 | 10.000 | 20.000 | 10.000 | 10.000 |
Miete | 20.000 | 4.000 | 10.000 | 4.000 | 2.000 |
Versicherungen | 10.000 | 2.000 | 4.000 | 2.000 | 2.000 |
Summe Gemeinkosten | 80.000 | 16.000 | 34.000 | 16.000 | 14.000 |
Zuschlagsbasis | 100.000 | 170.000 | 320.000 | 320.000 | |
Zuschlagssätze | 16 % | 20 % | 5 % | 4,375 % |
Erläuterung / Erklärung zum Betriebsabrechnungsbogen
Die 3 im Beispiel genannten Gemeinkostenarten Gehälter, Miete und Versicherungen werden durch eine möglichst verursachungsgerechte Schlüsselung auf die Kostenstellen verteilt, z.B.
- die Gehälter entsprechend der Lohn- und Gehaltsabrechnung für die in den jeweiligen Kostenstellen beschäftigten Gehaltsempfänger;
- die Miete nach qm (d.h. entsprechend der durch die jeweilige Kostenstellen genutzten Fläche) sowie
- Versicherungen z.B. nach in den jeweiligen Kostenstellen beschäftigten Mitarbeitern ("Verteilung nach Köpfen").
Die aufaddierten Gemeinkosten der Kostenstelle (z.B. 16.000 Euro für die Kostenstelle Material) werden anschließend durch die Zuschlagsbasis dividiert.
Für die Material- und Fertigungskostenstellen stellen die in den Kostenstellen angefallenen Einzelkosten die Zuschlagsbasis dar.
D.h., der Zuschlagssatz für die Materialgemeinkosten beträgt 16.000 Euro / 100.000 Euro = 16 %. Dabei sind die 16.000 Euro die Gemeinkosten der Materialkostenstellen und die 100.000 Euro stellen die Summe des eingekauften und verarbeiteten Materials dar. Somit wird jeder Materialeinkauf in Höhe von 1 Euro mit 0,16 Euro Materialgemeinkosten belastet. In die Produktkalkulation gehen dann 1,16 Euro als Materialkosten ein.
Für die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten stellen die Herstellkosten die Zuschlagsbasis dar (vgl. Kalkulationsschema).