Kalkulationsfaktor

Kalkulationsfaktor Definition

Der Kalkulationsfaktor ist eine andere Form, den Kalkulationszuschlag bei Handelsunternehmen – den Aufschlag, der auf den Einstandspreis vorgenommen wird, um zum Listenverkaufspreis zu gelangen – auszudrücken.

Der Kalkulationsfaktor ist der Multiplikator, mit dem multipliziert der Einstandswert den Listenverkaufspreis ergibt.

Beispiel Kalkulationsfaktor

Der Kalkulationsfaktor lässt sich einfach mit folgender Formel berechnen:

Beispiel: Kalkulationsfaktor berechnen

An dieser Stelle sei das Kalkulationszuschlags-Beispiel aufgegriffen:

Ein Fahrradhändler kauft Fahrräder einer bestimmten Marke zu einem Bezugspreis von 200 € pro Stück ein.

Er kalkuliert mit einem Kalkulationszuschlag von 40 %.

Berechnung des Kalkulationsfaktors
  1. Einstandspreis 200 €
+ 2. Kalkulationszuschlag (40 %) 80 €
= 3. Listenverkaufspreis 280 €

Kalkulationsfaktor berechnen

Der Kalkulationsfaktor ergibt sich, indem man den Listenverkaufspreis durch den Einstandspreis dividiert:

Kalkulationsfaktor = 280 € / 200 € = 1,4.

Oder man zählt zu 1 den in Prozent angegebenen Kalkulationsaufschlag in Dezimalschreibweise dazu: 1 + 0,4 = 1,4.

Der Fahrradhändler multipliziert also seine jeweiligen Einstandskosten jeweils mit 1,4, um auf den Verkaufspreis zu kommen.

Der Kalkulationsfaktor ist wirklich nur eine rechnerische Vereinfachung gegenüber dem Kalkulationszuschlag: 200 € × 1,4 tippt sich schneller in den Taschenrechner als 200 € + 0,4 × 200 €.

Der Kalkulationsfaktor muss so bemessen sein, dass aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Einstandspreis die Kosten gedeckt werden können (Verkaufspersonal, Miete, Versicherungen, Strom und Heizung usw.) und noch ein Gewinn übrig bleibt.

In unserem Beispiel zum Kalkulationszuschlag hatten wir keine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer einbezogen, deshalb hier auch nicht. Diese wird aber auch oft einberechnet, um dann nicht einen Netto-Preis, sondern den tatsächlichen Brutto-Verkaufspreis (Preisschild im Laden) zu ermitteln.

Der Kalkulationsfaktor ist nicht nur eine rechnerische, sondern auch eine inhaltliche Vereinfachung: der Händler muss sich über seine kalkulatorischen Verkaufspreise keine großen Gedanken mehr machen und kann so schnell Tausende von Verkaufspreisen berechnen.

Hat ein Fahrrad einen Einstandspreis von 1.000 €, setzt er den Listenverkaufspreis mit 1,4 × 1.000 € = 1.400 € an.

(Das blendet aus, dass Verkaufspreise im wesentlichen vom Markt bestimmt werden; bietet ein Konkurrent dasselbe Fahrrad für 1.200 € an, ist die Kalkulation des Händlers zwar rechnerisch korrekt, es wird aber trotzdem schwierig, das Fahrrad zu dem Preis von 1.400 € zu verkaufen. Die so berechneten Verkaufspreise müssen also noch mal unternehmerisch auf den Prüfstand gestellt werden.)