Diskontkredit / Wechselkredit

Diskontkredit / Wechselkredit Definition

Bei einem Diskontkredit bzw. Wechselkredit erfolgt die Beleihung eines Wechsels, d.h. eines „Zahlungsversprechens“.

Der Diskontkredit stellt in der Regel eine kurzfristige Finanzierung dar.

Alternative Begriffe: Wechseldiskontkredit.

Diskontkredit Beispiel

Beispiel: Wechselkredit als Finanzierungsinstrument

Die Müller GmbH liefert zum 1. Januar 2011 Waren mit einem Rechnungsbetrag von 100.000 Euro an die Huber OHG. Die Müller GmbH kommt der Bitte der Huber OHG um eine Stundung der Forderung über 100.000 Euro um 90 Tage (bis zum 31. März 2011) in der Form nach, dass die Müller GmbH einen Wechsel in Höhe von 100.000 Euro auf die Huber OHG ausstellt, den diese akzeptiert.

Die Müller GmbH kann die sich aus dem Wechsel ergebende Forderung nunmehr z.B. an eine Bank verkaufen. Die Bank wird den Wechsel jedoch nicht für 100.000 Euro ankaufen, sondern weniger dafür bezahlen, da sie ihn gegenüber der Huber OHG erst nach den 90 Tagen (Fälligkeitstermin am 31. März 2011) geltend machen kann. Die Bank stellt einen Zins (sogenannter Diskont) z.B. über 5 % in Rechnung.

Der Wechselkredit – der dem Ankaufswert durch die Bank entspricht  – beträgt (sofern annahmegemäß der Ankauf am 1. Januar 2011 und damit eine Kreditgewährung über 90 Tage erfolgt): Wechselbetrag × [1 – Zinssatz × (Kredittage / 360 Tage)] = 100.000 Euro × [1 - 5 %  × (90 Tage / 360 Tage)] = 100.000 Euro × 0,9875 = 98.750 Euro.

Die Bank legt den Wechsel dann am 31. März 2011 der Huber OHG zur Einlösung vor und erhält von dieser 100.000 Euro.

Vorteile eines Diskontkredits

Der Wechsel stellt ein „Zahlungsversprechen“ dar, das vom zugrunde liegenden Geschäft (hier: der Lieferung) unabhängig ist. D.h., für den Fall, dass der Wechsel zum 31. März 2011 nicht eingelöst bzw. bezahlt wird, kann der Gläubiger (hier: die Bank) unmittelbar in das Vermögen des Schuldners vollstrecken.

Ausweis des Wechselkredits in der Bilanz

Der Ausweis eines zum Bilanzstichtag bestehenden Wechselkredits erfolgt in dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel gemäß § 266 Abs. 3 C. 5. HGB.

Beispiel: Bilanzierung der Wechselverbindlichkeit

Im o.g. Beispiel hätte die Huber OHG eine Wechselverbindlichkeit in Höhe von 100.000 Euro in dem genannten Bilanzposten zu passivieren.