Definition
Im Rahmen der Finanzierung sind oftmals Sicherheiten zugunsten der Kapitalgeber – etwa zugunsten der Kredit gewährenden Bank – zu stellen.
Man unterscheidet Sicherheiten danach, ob sie akzessorisch sind (diese hängen von der Forderung ab; besteht keine Forderung mehr (zum Beispiel wegen vollständiger Tilgung), fällt auch die Sicherheit weg. Beispiele: Bürgschaft, Hypothek) oder fiduziarisch (die Sicherheit hängt nicht von der Forderung ab, Beispiele: Grundschuld, Sicherungsübereignung, Zession; auch als abstrakte Sicherheiten bezeichnet).
Die Möglichkeiten der Kreditsicherung hängen davon ab, über welche Vermögenswerte (Immobilien, Maschinen, Forderungen) bzw. über welche Beziehungen (Konzernmutter oder Kooperationspartner als mögliche Bürgen) das Unternehmen verfügt.
Alternative Begriffe: Banksicherheiten, Besicherung, Kreditsicherung.
Lernziele
Nach diesem Abschnitt können Sie …
- den Begriff Kreditsicherheiten definieren und zwischen akzessorischen und fiduziarischen Sicherheiten unterscheiden.
- persönliche Sicherheiten — Bürgschaft, Garantie, Patronatserklärung und Schuldbeitritt — erläutern und voneinander abgrenzen.
- Sachsicherheiten wie Eigentumsvorbehalt (einschließlich verlängerter und erweiterter Form), Sicherungsübereignung, Grundschuld, Hypothek, Zession, Pfandrecht und Rentenschuld charakterisieren.
- vertragliche Nebenabreden (Covenants) als Instrument der Kreditsicherung einordnen und von den übrigen Sicherheitenkategorien abgrenzen.
Kategorien von Kreditsicherheiten
Persönliche bzw. personenbezogene Sicherheiten
Bei den personenbezogenen Sicherheiten haftet neben dem Schuldner (Kreditnehmer) ein Dritter (zum Beispiel Bürge).
Dazu gehören
Sachsicherheiten (dingliche Sicherung)
Werden sachbezogene Sicherheiten gewährt, stellt der Schuldner (Kreditnehmer) dem Gläubiger (Bank) Sachwerte als Sicherheit zur Verfügung, die dann eventuell verwertet werden können.
Die Sachwerte umfassen Immobilien, bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen und PKW) sowie Forderungen (Kundenforderungen) und andere Rechte.
Die Sachsicherheiten werden auch als dingliche Sicherheiten oder Realsicherheiten bezeichnet.
Dazu gehören
Vertragliche Nebenabreden
Ein Sonderfall sind (Financial) Covenants, vertragliche Nebenabreden etwa zur Einhaltung von Kennzahlen, um den Kreditgeber zu schützen.
Fazit
Kreditsicherheiten schützen den Kreditgeber vor Forderungsausfällen. Die Unterscheidung zwischen akzessorischen Sicherheiten (wie Bürgschaft und Hypothek), die mit der Forderung erlöschen, und fiduziarischen Sicherheiten (wie Grundschuld und Sicherungsübereignung), die unabhängig von der Forderung bestehen, ist für die Praxis der Kreditbesicherung grundlegend. Welche Sicherheiten ein Unternehmen stellen kann, hängt maßgeblich von seinen Vermögenswerten und Beziehungen ab.
Selbsttest: Kreditsicherheiten
Aufgabe: Kreditsicherheiten einordnen und bewerten
Die Alpha GmbH beantragt einen Bankkredit über 500.000 €. Die Bank fordert Sicherheiten. Folgende Maßnahmen stehen zur Verfügung:
| Maßnahme | Wert / Bedingung |
|---|---|
| Sicherungsübereignung von Maschinen | 200.000 € |
| Zession von Kundenforderungen | 150.000 € |
| Persönliche Bürgschaft des Hauptgesellschafters | unbegrenzt |
| Covenant: Verschuldungsgrad max. 3 : 1 | — |
- Ordnen Sie die vier Maßnahmen den Kategorien persönliche Sicherheit, Sachsicherheit und vertragliche Nebenabrede zu.
- Welche dieser Sicherheiten sind akzessorisch, welche fiduziarisch?
- Wie hoch ist das durch Sachsicherheiten abgedeckte Kreditvolumen in Euro und in Prozent des Kreditbetrags?
Lösung
1. Kategorisierung:
| Maßnahme | Kategorie |
|---|---|
| Sicherungsübereignung | Sachsicherheit (dingliche Sicherheit) |
| Zession | Sachsicherheit (dingliche Sicherheit) |
| Bürgschaft des Gesellschafters | Persönliche Sicherheit |
| Covenant (Verschuldungsgrad) | Vertragliche Nebenabrede |
2. Akzessorisch vs. fiduziarisch:
Bürgschaft → akzessorisch: Sie erlischt mit vollständiger Tilgung des Kredits.
Sicherungsübereignung → fiduziarisch: Sie besteht unabhängig von der Forderung (abstrakte Sicherheit).
Zession → fiduziarisch: Die abgetretenen Forderungen gehen unabhängig vom Bestand des Kredits auf die Bank über.
3. Durch Sachsicherheiten abgedecktes Kreditvolumen:
200.000 € (Sicherungsübereignung) + 150.000 € (Zession) = 350.000 €
350.000 € / 500.000 € = 70 % des Kreditvolumens sind durch Sachsicherheiten gedeckt.