Goldene Bilanzregel

Goldene Bilanzregel Definition

Die Goldene Bilanzregel fordert:

Langfristig gebundenes Vermögen ist langfristig zu finanzieren.

D.h., die Finanzierungsdauer soll mit der Kapitalbindungsdauer abgestimmt werden (Fristenkongruenz bzw. fristenkongruente Finanzierung).

In Abhängigkeit davon, ob man die langfristige Finanzierung ausschließlich in Eigenkapital gegeben sieht oder ob man auch langfristiges Fremdkapital (z.B. ein 10-jähriges Bankdarlehen) einbezieht, unterscheidet man den Deckungsgrad 1 sowie den Deckungsgrad 2.

Alternative Begriffe: Anlagedeckungsgrad, Anlagendeckung, Anlagendeckungsgrad, goldene Bilanzierungsregel.

Fristenkongruenz

Beispiel zur Fristenkongruenz

Werden Vorräte (Umlaufvermögen) kurzfristig finanziert (z.B. durch das übliche Zahlungsziel von z.B. 14 Tagen bei Lieferanten), stellt dies in der Regel kein Problem dar: die Vorräte werden in der Regel ebenfalls kurzfristig verkauft, aus den Erlösen können die kurzfristigen Verbindlichkeiten (die offenen Lieferantenrechnungen) bezahlt werden.

Wird hingegen z.B. eine Maschine (Anlagevermögen) nur kurzfristig finanziert (z.B. ebenfalls durch ein Zahlungsziel des Lieferanten), stellt sich die Frage, aus welchen Mitteln die offene Rechnung bezahlt werden soll: im Gegensatz zu den Vorräten soll die Maschine ja nicht verkauft, sondern langfristig genutzt werden.

Die Maschine wirft erst über einen langen Zeitraum entsprechende Erlöse ab.

Arten der Goldenen Bilanzregel

In Abhängigkeit davon, wie "streng" die grundlegende Forderung interpretiert wird, unterscheidet man unterschiedliche Bilanzregeln.

Diese werden auch als Deckungsgrade oder Anlagendeckung bezeichnet.

Goldene Bilanzregel I (Deckungsgrad 1)

Die Formel für den Deckungsgrad 1 (Anlagendeckung 1) lautet:

Deckungsgrad 1 = Eigenkapital / Anlagevermögen >= 1

D.h., die Forderung der Goldenen Bilanzregel I wird erfüllt, wenn das Ergebnis bei mindestens 1 liegt.

Goldene Bilanzregel II (Deckungsgrad 2)

Die Formel für den Deckungsgrad 2 (Anlagendeckung 2) lautet:

Deckungsgrad 2 = (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) / Anlagevermögen >= 1

Goldene Bilanzregel II bzw. Deckungsgrad 2 werden teilweise auch als Silberne Bilanzregel bezeichnet.

Beispiel: Goldene Bilanzregel berechnen

Beispiel: Berechnung der Goldenen Bilanzregeln bzw. Deckungsgrade

Zum 31. Dezember 2010 liegt für ein Unternehmen folgende Bilanz vor:

Bilanz zur Berechnung der Deckungsgrade 1 und 2
Aktiva   Passiva  
840 500
   
60 200
40 100
60 200
  1.000   1.000

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ("offene Lieferantenrechnungen") stellen in dem Fall die kurzfristigen Verbindlichkeiten dar, während Pensionsrückstellungen und Bankdarlehen in dem Beispiel langfristig sind.

Berechnung Deckungsgrad 1

Der Deckungsgrad 1 beträgt 500/840 = 0,6 (gerundet).

Berechnung Deckungsgrad 2

Der Deckungsgrad 2 beträgt (500 + 200 + 200) /840 = 1,07 (gerundet).

D.h., die Goldene Bilanzregel in der strengen Form (Deckungsgrad 1) wurde nicht erfüllt, in der abgemilderten Form (Deckungsgrad 2) wurde die Goldene Bilanzregel erfüllt.

In der Praxis wird die Goldene Bilanzregel I nur selten erfüllt, da in der Realität die Unternehmen großteils fremdfinanziert sind und somit auch das Anlagevermögen nicht mit Eigenkapital finanziert ist.