Net Working Capital

Definition Net Working Capital

Das Net Working Capital bzw. Nettoumlaufvermögen entspricht dem um die liquiden Mittel verringerten Working Capital (Betriebskapital).

Das Net Working Capital zeigt an, inwieweit Teile des Vermögens kurzfristig und i.d.R. zinslos finanziert sind — und somit nicht durch z.B. Eigenkapital oder Kredite finanziert werden müssen.

Alternative Begriffe: Nettoumlaufvermögen.

Formel Net Working Capital

Das Net Working Capital lässt sich mit folgender Formel berechnen:

Net Working Capital = Umlaufvermögen - liquide Mittel - kurzfristige Verbindlichkeiten.

Das Umlaufvermögen entspricht dem in der Bilanz ausgewiesenen (vgl. § 266 Abs. 2 B. HGB), umfasst also v.a. die Vorräte, die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die (kurzfristigen) Wertpapiere.

Die ebenfalls zum Umlaufvermögen zählenden liquiden Mittel (Bilanzposten: Kassenbestand, Bankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) werden in Abzug gebracht.

Zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gehören v.a. die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die kurzfristigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen).

Beispiel: Net Working Capital berechnen

Beispiel: Berechnung des Net Working Capital

Das Net Working Capital soll für folgende (verkürzte) Bilanz berechnet werden:

Bilanz zur Berechnung des Net Working Capital
Aktiva   Passiva  
  300.000
600.000  
   
200.000 500.000
120.000 200.000
80.000  
  1.000.000   1.000.000

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind offene Lieferantenrechnungen in Höhe von 200.000 Euro (Bilanzposten: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen).

Berechnung des Net Working Capital

Net Working Capital = Umlaufvermögen - liquide Mittel - kurzfristige Verbindlichkeiten

= (200.000 € + 120.000 € + 80.000 €) - 80.000 € - 200.000 € = 120.000 €.

(Natürlich könnte man auch die liquiden Mittel von 80.000 € gar nicht erst in das Umlaufvermögen einbeziehen, dann müsste man sie nicht später abziehen.)

Interpretation: Die Vorräte und Forderungen in Höhe von 320.000 € können in Höhe von 200.000 € einfach durch Lieferantenkredite (Rechnungen mit Zahlungsziel) finanziert werden, nur der Restbetrag von 120.000 € muss anders – z.B. durch Bankkredite oder Eigenkapital – finanziert werden.