Materialaufwandsquote

Materialaufwandsquote Definition

Die Materialaufwandsquote setzt den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Materialaufwand in ein Verhältnis zur Gesamtleistung (betrifft v.a. die Umsatzerlöse) des Unternehmens.

Mittels dieser auch als Materialintensität bezeichneten Kennzahl kann ein Unternehmen sich mit anderen Unternehmen seiner Branche vergleichen, um zu erkennen, ob Wettbewerber ihre Leistung mit weniger Materialaufwand erzielen.

Die Materialaufwandsquote ist stark branchenabhängig und nimmt i.d.R. von Handelsunternehmen über Industrieunternehmen hin zu Dienstleistungsunternehmen ab.

Bei Handelsunternehmen spricht man eher von der Wareneinsatzquote: eine Wareneinsatzquote von 40 % bedeutet z.B., dass der Unternehmer Kosten für den Wareneinkauf von 40 € hat, wenn er 100 € Umsatz macht. Die Handelsspanne beträgt in dem Fall 60 %.

Formel für Materialaufwandsquote

Die Formel zur Berechnung der Materialaufwandsquote lautet:

Materialaufwandsquote = Materialaufwand / Gesamtleistung.

Der Materialaufwand kann der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren entnommen werden (§ 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB) oder aber im Falle der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3 HGB) dem Anhang (§ 285 Nr. 8 a) HGB).

Als Gesamtleistung können

  • die Umsatzerlöse oder
  • die Summe aus Umsatzerlöse, Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie andere aktivierte Eigenleistungen (Posten § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB des Gesamtkostenverfahrens)

verwendet werden.

Beispiel Materialaufwandsquote

Beispiel: Berechnung der Materialaufwandsquote

Ein Unternehmen weist in der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von 10 Mio. €, eine Bestandserhöhung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von 2 Mio. € sowie andere aktivierte Eigenleistungen von 1 Mio. € aus.

Die Materialaufwandsquote kann im Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB wie folgt berechnet werden:

Berechnung der Materialaufwandsquote in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse 10.000.000
+/- 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.000.000
+ 3. andere aktivierte Eigenleistungen 1.000.000
=   Gesamtleistung 13.000.000
+ 4. sonstige betriebliche Erträge 200.000
  5. Materialaufwand  
-   a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.000.000
-   b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 200.000
  6. Personalaufwand  
-   a) Löhne und Gehälter 4.000.000
-   b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.000.000
  7. Abschreibungen  
-   a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.000.000
-   b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0
- 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.000.000
=   Betriebsergebnis (EBIT) 2.000.000
+ 9. Erträge aus Beteiligungen 100.000
+ 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 150.000
+ 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100.000
- 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 50.000
- 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 800.000
- 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag 300.000
= 15. Ergebnis nach Steuern 1.200.000
- 16. Sonstige Steuern 0
= 17. Jahresüberschuss 1.200.000

Der Materialaufwand beträgt lt. GuV 3,2 Mio. €.

Materialaufwandsquote auf Basis der Gesamtleistung

Die Materialintensität ist somit:

Materialaufwandsquote = 3,2 Mio. € / 13 Mio. € = 24,6 % (gerundet).

Materialaufwandsquote auf Basis der Umsatzerlöse

Die Materialintensität – alternativ auf Basis der Umsatzerlöse berechnet – ist:

Materialaufwandsquote = 3,2 Mio. € / 10 Mio. € = 32 %.

Interpretation der Materialaufwandsquote

Bedeutung der Materialaufwandsquote

Die Materialintensität ist ein weiterer Maßstab für die Produktivität bzw. Effizienz eines Unternehmens.

Weist z.B. von 2 ansonsten vergleichbaren Handelsunternehmen ein Unternehmen (Unternehmen A) eine Materialaufwandsquote von 50 % auf, während das andere Unternehmen (Unternehmen B) eine Materialaufwandsquote von lediglich 40 % hat, bedeutet dies, dass Unternehmen B

  • das eingekaufte Material zu höheren Preisen verkaufen kann oder
  • das Material zu geringeren Einkaufspreisen erwirbt.

Allerdings hängt der in der GuV verbuchte Materialaufwand indirekt von der bilanziellen Vorratsbewertung ab und wird durch das angewandte Bewertungsverfahren (z.B. FiFo oder LiFo) beeinflusst.

Benchmarking

Der Vergleich mit anderen Unternehmen (Benchmarking) ist wiederum nur innerhalb der Branche sinnvoll.

Dienstleistungsunternehmen wie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Krankenhäuser weisen eine sehr geringe Materialaufwandsquote im Vergleich zu Industrieunternehmen (deren Produkte aus einer Kombination von Materialaufwand und Personalaufwand erzeugt werden) und v.a. zu Handelsunternehmen (deren Produkte lediglich zugekauft werden) auf.