Inventar

Inventar Definition

Ein Inventar ist ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Kaufmanns nach Art und Menge sowie unter Angabe ihres Wertes zu einem bestimmten Zeitpunkt (vgl. § 240 HGB).

Das Inventar stellt die Grundlage für die Aufstellung der Bilanz dar.

Unterschied Inventar und Bilanz

Im Gegensatz zur Bilanz werden im Inventar die Werte einzeln aufgelistet, z.B. Maschine 1, Maschine 2 etc.; in der Bilanz werden sie dann zusammengefasst in einem Bilanzposten (z.B. technische Anlagen und Maschinen, § 266 Abs. 2 A. II. 2 HGB) und lediglich wertmäßig (d.h., ohne Mengenangaben) angegeben.

Darüber hinaus wird die Bilanz i.d.R. in Kontenform dargestellt, während das Inventar in Staffelform (d.h. als Liste / Tabelle) erstellt wird.

Das Inventar ist zu Beginn des Handelsgewerbes (d.h. bei Unternehmensgründung) sowie für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs aufzustellen (§ 240 Abs. 1 und 2 HGB). Die Aufbewahrungsfrist für Inventare beträgt 10 Jahre (§ 257 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 HGB).

Unterschied zwischen Inventur und Inventar

Während die Inventur der Vorgang bzw. die Tätigkeit der Bestandsaufnahme durch Zählen, Wiegen und Messen ist, stellt das Inventar das Ergebnis (eine Liste mit allen Posten) dar.

Alternative Begriffe: Inventarverzeichnis.

Inventar Beispiel

Beispiel: Inventar

Angenommen, das Vermögen eines Unternehmens besteht zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 lediglich aus einem Gebäude sowie zwei PKW und die Schulden lediglich aus einem Bankdarlehen, jeweils mit den in der Tabelle aufgeführten Werten. Dann sieht die Inventar-Gliederung so aus:

Inventar zum 31. Dezember 01
  Gebäude 250.000 €
  2 PKW (zu je 25.000 €) 50.000 €
1. Vermögen 300.000 €
  Bankdarlehen 200.000 €
2. Schulden 200.000 €
3. Reinvermögen (1. - 2.) 100.000 €

Zieht man die Schulden vom Vermögen ab, erhält man das Reinvermögen (das Eigenkapital) des Unternehmens.