Gutschrift-Lastschrift-Verfahren

Gutschrift-Lastschrift-Verfahren Definition

Das Gutschrift-Lastschrift-Verfahren ist ein Kostenstellenausgleichsverfahren der Innerbetrieblichen Leistungsverrechnung; es berücksichtigt die gegenseitigen Leistungsbeziehungen zwischen den Hilfs- bzw. Vorkostenstellen.

Grundidee

Es werden Verrechnungspreise für innerbetriebliche Leistungen angesetzt.

Diese können sich ergeben aus

  • Vorjahren/-perioden;
  • Marktpreisen für gleichwertige Leistungen;
  • analytisch ermittelten Planverrechnungspreisen.

Beispiel: aus Vergangenheitswerten wird der Satz für einen gefahrenen km des Fuhrparks mit einem Verrechnungspreis von 1,00 € je km angesetzt.

Vorgehen / Verfahren

Die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen einer Vorkostenstelle werden mit den Verrechnungspreisen bewertet und die Hauptkostenstellen und anderen Vorkostenstellen werden jeweils in der Höhe belastet, die Vorkostenstelle selbst wird entlastet.

Da die verwendeten Plan-Verrechnungspreise regelmäßig nicht mit den tatsächlichen Verrechnungspreisen (wie man sie etwa exakt mit dem Gleichungsverfahren ermitteln würde) übereinstimmen, ergibt sich nach der Entlastung ein Saldo.

Deckungsumlage: Rest auf Endkostenstellen verteilen

Deshalb wird in einem weiteren Schritt eine Deckungsumlage durchgeführt: die Salden der Vorkostenstellen werden auf die Endkostenstellen nach einem Schema verteilt.

Das Schema könnte sein, bei zum Beispiel 4 Endkostenstellen jedem 1/4 = 25 % zuzurechnen; oder entsprechend ihrem Anteil an den bis dahin angefallenen Kosten.

Vorteile

Verrechnungspreise müssen nicht dauernd aufwändig neu berechnet werden.

Nachteile

Die Plan-Verrechnungspreise entsprechen nicht (oder nur selten) den tatsächlichen Preisen / Kosten; je weiter sie davon weg sind, desto ungenauer bzw. weniger verursachungsgerecht wird die Kostenzuordnung wegen der pauschalen Deckungsumlage.

Beispiel

Beispiel: Gutschrift-Lastschrift-Verfahren

Stark vereinfacht: ein Unternehmen hat nur eine Vorkostenstelle „Fuhrpark“ und nur eine Endkostenstelle „Vertrieb“.

Der Verrechnungspreis des Fuhrparks sei 1,00 € je km.

Die Endkostenstelle Vertrieb hat im Jahr 01 100.000 km in Anspruch genommen.

Auf der Vorkostenstelle Fuhrpark fallen primäre Gemeinkosten in Höhe von 110.000 € an.

Dem Vertrieb werden nun 100.000 km × 1,00 € je km = 100.000 € belastet; in derselben Höhe wird der Fuhrpark entlastet.

Beim Fuhrpark bleibt ein Kostensaldo von 110.000 € - 100.000 € = 10.000 € übrig. Dieser wird per Deckungsumlage auf die Endkostenstellen verteilt; hier gibt es nur eine, deshalb werden auch diese 10.000 € vollständig dem Vertrieb belastet.