Definition
Die Teilkostenrechnung rechnet nur Teile der gesamten Kosten, in der Regel die variablen Kosten, den Kostenträgern (Produkten, Dienstleistungen) zu.
Die Teilkostenrechnung erfordert somit eine Kostenspaltung in
- Fixkosten und
- variable Kosten.
Die bedeutendste Teilkostenrechnung ist die Deckungsbeitragsrechnung.
Teilkostenrechnungen dienen dazu, Entscheidungen zu treffen, etwa hinsichtlich der Annahme eines Auftrags oder der Ausgestaltung des Sortiments.
Alternative Begriffe: Teilkostenkalkulation.
Beispiel Teilkostenrechnung
Eine Eisdiele, die täglich 1.000 Kugeln Eis verkauft, hat lediglich folgende Kosten (pro Tag):
- Miete: 250 € (fixe Kosten, die unabhängig davon anfallen, wie viele Kugeln Eis verkauft werden)
- Einkaufspreis je Kugel Eis: 0,30 € (variable Kosten, die von der Absatzmenge abhängen).
Teilkostenrechnung
Die Teilkostenrechnung verrechnet nur die variablen Kosten auf die Produkte:
0,30 € Einzelkosten (Einkaufspreis je Kugel Eis).
Dieses Ergebnis wäre für Entscheidungen interessant: Kommt ein "Großkunde" vorbei, der 50 Kugeln zu einem Preis von 0,40 € je Kugel abnehmen würde, könnte die Eisdiele den Auftrag annehmen, da zumindest noch ein Deckungsbeitrag in Höhe von 0,10 € je Kugel (0,40 € - 0,30 €) entsteht (Gesamtdeckungsbeitrag von 5 €: 50 Kugeln × 0,10 €/Kugel).
Vollkostenrechnung
Nur zum Vergleich mit den Teilkosten: Werden Vollkosten berechnet, wären diese bei einem angenommenen Tagesabsatz von 1.000 Kugeln:
250 € Fixkosten + 1.000 × 0,30 € variable Kosten = 250 € + 300 € = 550 €.
Pro Stück: 550 € / 100 Kugeln = 0,55 € je Kugel.
Auch diese Vollkosten braucht man: Würden am Ende des Jahres noch 100 Kugeln "auf Lager liegen", würden diese in der Bilanz mit 0,55 € je Kugel bewertet (in Summe 55 € als Vorräte).
Zudem stellen die 0,55 € je Kugel die Selbstkosten dar – die Eisdiele muss die Kugeln im Durchschnitt höher als 0,55 € verkaufen, um Gewinn zu machen.
Teilkosten vs. Vollkosten
Teil- und Vollkosten haben beide ihre Berechtigung und können dank Software auch meist gleichzeitig berechnet werden.
Zweck, Vorteile und Nachteile
Vorteile der Teilkostenrechnung
Mittels der Teilkostenrechnung können
- der Deckungsbeitrag oder
- die kurzfristige Preisuntergrenze zum Beispiel im Hinblick auf die Entscheidung über eine Auftragsannahme sowie
- der Break-Even-Punkt (Absatzmenge, aber der ein Unternehmen Gewinn macht)
ermittelt werden.
Die Teilkostenrechnung erlaubt es dadurch auch, Sortimentsentscheidungen (zugunsten von Produkten mit höheren Deckungsbeiträgen) zu treffen.
Nachteile der Teilkostenrechnung
Die Teilkostenrechnung hat auch gewisse Unzulänglichkeiten:
- keine Ermittlung der Selbstkosten als langfristige Preisuntergrenze für die Produkte des Unternehmens (siehe Kalkulationsschema).
- für die handelsrechtliche und steuerliche Vorratsbewertung sind Teilkosten nicht ausreichend. Die in § 255 Abs. 2 HGB definierten Herstellungskosten haben eher Vollkostencharakter.
- Eventuelle Missverständnisse etwa beim Vertrieb: langfristig müssen nicht nur positive Deckungsbeiträge, sondern zumindest die Selbstkosten erzielt werden.
Gegenstück: Vollkostenrechnung
Werden auf die Produkte alle Kosten verrechnet, spricht man von Vollkostenrechnung.
Selbsttest: Teilkostenrechnung
Aufgabe: Teilkostenrechnung
Eine Bäckerei produziert täglich 1.500 Brötchen. Die Kosten pro Tag:
- Fixkosten (Miete, Löhne): 300 €
- Variable Kosten je Brötchen (Rohstoffe, Energie): 0,40 €
Ein Großkunde möchte täglich 200 Brötchen zu einem Sonderpreis von 0,55 € je Brötchen abnehmen (der normale Verkaufspreis liegt bei 0,80 €).
(a) Ermitteln Sie die variablen Kosten je Brötchen nach der Teilkostenrechnung.
(b) Berechnen Sie den Deckungsbeitrag je Brötchen und den gesamten Deckungsbeitrag für den Großkundenauftrag.
(c) Berechnen Sie zum Vergleich die Vollkosten je Brötchen (bezogen auf 1.500 Stück).
(d) Sollte die Bäckerei den Auftrag annehmen? Begründen Sie kurz.
(a) Variable Kosten je Brötchen (Teilkostenrechnung): 0,40 € / Stück
(b) Deckungsbeitrag je Brötchen: 0,55 € − 0,40 € = 0,15 € / Stück
Gesamtdeckungsbeitrag: 200 × 0,15 € = 30 €
(c) Vollkosten: (300 € + 1.500 × 0,40 €) ÷ 1.500 = 900 € ÷ 1.500 = 0,60 € / Stück
(d) Ja, der Auftrag sollte angenommen werden. Obwohl der Sonderpreis (0,55 €) unter den Vollkosten (0,60 €) liegt, übersteigt er die variablen Kosten (0,40 €). Der positive Deckungsbeitrag (30 € täglich) trägt zur Deckung der ohnehin anfallenden Fixkosten bei.