Kostenträgerstückrechnung
Kostenträgerstückrechnung Definition
Mittels der auch als Kalkulation bezeichneten Kostenträgerstückrechnung werden
- die Herstellkosten (was kostet die Herstellung eines Produkts, bis es fertig ist) sowie
- die Selbstkosten (was kostet das Produkt insgesamt, das heißt Herstellkosten zuzüglich vor allem auch Vertriebskosten)
eines Produktes – in der Regel je Mengeneinheit (Stückkosten) – ermittelt.
Die Kostenträgerstückrechnung ist ein Teil der Kostenträgerrechnung, der andere Teil ist die Kostenträgerzeitrechnung.
Beispiele
Bei einem Schokoladenhersteller wäre das Ergebnis der Kostenträgerstückrechnung beispielsweise: eine Tafel Vollmilchschokolade hat Herstellkosten von 0,30 € und Selbstkosten von 0,50 €.
Mit den
- Kosten der Herstellung können Vorratsbestände in der Bilanz bewertet werden (zum Beispiel 100.000 Tafeln zu 0,30 € = 30.000 € Vorratsbestand),
- Selbstkosten können Entscheidungen getroffen werden: "Wir müssen die Schokolade langfristig für mehr als 0,50 € an den Handel verkaufen, sonst machen wir Verlust." (Festlegung der langfristigen Preisuntergrenze).
Kalkulationsverfahren Übersicht
Je nach Produktsortiment – zum Beispiel nur ein Produkt (ein Schraubentyp) oder einige wenige ähnliche Produkte (zum Beispiel Pizzasorten) oder viele verschiedene Produkte (umfangreiches Süßwarensortiment) – arbeitet die Kostenträgerstückrechnung mit verschiedenen Verfahren, um Kosten auf Kostenträger zuzurechnen:
- Divisionskalkulation,
- Äquivalenzziffernkalkulation oder
- Zuschlagskalkulation (mittels eines Kalkulationsschemas)
sind die gebräuchlichsten (und würden in der Reihenfolge passen).
Ein Spezialfall ist die Kuppelkalkulation für Produkte, die zwangsläufig zusammen entstehen (Butter und Buttermilch aus Milch).
Mit der Kostenträgerstückrechnung lässt sich
- die Angebotskalkulation als Vorkalkulation (Ermittlung der Herstell- und Selbstkosten im Vorhinein auf Basis von Plankosten, zum Beispiel bei der Planung für das nächste Geschäftsjahr oder der Erstellung eines Angebots für einen Kundenauftrag) oder
- Nachkalkulation (Kalkulation der Herstell- und Selbstkosten im Nachhinein auf Basis von tatsächlichen Istkosten, zum Beispiel für das vergangene Geschäftsjahr, einen Abrechnungsmonat oder auch für einen einzelnen Produktions- bzw. Kundenauftrag)
durchführen.